„Von dem Kampf des guten Prinzips mit dem Bösen um die Herrschaft über den Menschen“ – Zweites Stück

Kant, Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft – „Zweites Stück“, „Von dem Kampf des guten Prinzips mit dem Bösen um die Herrschaft über den Menschen“. 1

Stichworte

1) Zuerst ein Lob und zugleich Kritik der Stoiker der Antike (vgl. ebd. S 709). Sie beschrieben die Beherrschung der Neigungen des Menschen durch Tugend. Aber sie verwechselten die Weisheit und die Torheit, denn das Übel liegt in der Bosheit des menschlichen Herzens. Die Freiheit selbst muss sich zum Guten durchringen und das Herz bekehren.

VI58 Natürliche Neigungen sind, an sich selbst betrachtet, gut, d.i. unverwerflich, und es ist nicht allein vergeblich, sondern es wäre auch schädlich und tadelhaft, sie ausrotten zu wollen; man muß sie vielmehr nur bezähmen, damit sie sich untereinander nicht selbst aufreiben, sondern zur Zusammenstimmung in einem Ganzen, Glückseligkeit genannt, gebracht werden können. (ebd. S 710)

Das Böse im Menschen kommt durch eine falsche Maxime – und das ist eigentlich der Feind gegenüber dem guten Prinzip. Und umgekehrt, die gute Gesinnung ist der Feind des bösen Prinzips.

„(…) Denn so früh wir auch auf unsern sittlichen Zustand unsere Aufmerksamkeit richten mögen, so finden wir: daß mit ihm es nicht mehr res integra ist, sondern wir davon anfangen müssen, das Böse, was schon Platz genommen hat (es aber, ohne daß wir es in unsere Maxime aufgenommen hätten, nicht würde haben thun können), aus seinem Besitz zu vertreiben: d.i. das erste wahre Gute, was der Mensch thun kann, sei, vom Bösen auszugehen, welches nicht in den Neigungen, sondern in der verkehrten Maxime und also in der Freiheit selbst zu suchen ist. Jene erschweren nur die Ausführung der entgegengesetzten guten Maxime; das eigentliche Böse aber besteht darin: daß man jenen Neigungen, wenn sie zur Übertretung anreizen, nicht widerstehen will, und diese Gesinnung ist eigentlich der wahre Feind. (Hervorhebungen von mir, Anmerkung, ebd. S 710)

In der nächsten Anmerkung spielt Kant gedanklich die Frage durch: Man nehme ein ontologisch böses Prinzip an, dem entgegengesetzt ist ein ontologisch gutes Prinzip. Das ergäbe keine Erklärung, weil weder a) der Ursprung des Bösen damit geklärt wäre, noch b) das gute Prinzip  aus der Freiheit der Selbstgesetzgebung. 

„(…) Nun ist aber das Vermögen der Vernunft, durch die bloße Idee eines Gesetzes über alle entgegenstrebende Triebfedern Meister zu werden, schlechterdings unerklärlich; also ist es auch unbegreiflich, wie die der Sinnlichkeit über eine mit solchem Ansehen gebietende Vernunft Meister werden können. Denn wenn alle Welt der Vorschrift des Gesetzes gemäß verführe, so würde man sagen, daß alles nach der natürlichen Ordnung zuginge, und Niemand würde sich einfallen lassen, auch nur nach der Ursache zu fragen.“ (Aus der Anmerkung, ebd. S. 711)

„Erster Abschnitt „Von dem Rechtsanspruch des guten Prinzips auf die Herrschaft über den Menschen“

VI60 Das, was allein eine Welt zum Gegenstande des göttlichen Rathschlusses und zum Zwecke der Schöpfung machen kann, ist die Menschheit (das vernünftige Weltwesen überhaupt) in ihrer moralischen, ganzen Vollkommenheit, wovon als oberster Bedingung die Glückseligkeit die unmittelbare Folge in dem Willen des höchsten Wesens ist.“ (Hervorhebung von mir, ebd. S 712)

In einer diachronischen Lektüre gewisser Werke  Kants könnte jetzt der  „moralische“ Gottesbeweis oder das moralische Postulat Gottes genauer erläutert werden – was mich hier aber  zu weit führen täte. 

2) Was jetzt meinen Widerspruch hervorruft, ist diese kommende, überreich freie Symbolisierung und Metaphorik zur Person Jesu Christi. Ich lese natürlich die Texte der Hl. Schrift ganz anders. Es sind zahlreiche Bibelzitate, aber in äußerst eigenwilliger Rezeption.

Das Prinzip allgemeiner Gesetzgebung wird auf die historische Person JESUS CHRISTUS appliziert, aber wie?  Jesus wird zum moralischen Vorbild (degradiert), zu einem Urbilde der sittlichen Gesinnung und umgekehrt wird die Idee personifiziert.

„Zu diesem Ideal der moralischen Vollkommenheit, d.i. dem Urbilde der sittlichen Gesinnung in ihrer ganzen Lauterkeit, uns zu erheben, ist nun allgemeine Menschenpflicht, wozu uns auch diese Idee selbst, welche von der Vernunft uns zur Nachstrebung vorgelegt wird, Kraft geben kann.“ (Hervorhebung von mir, ebd. S. 713)

Kant kennt zwar die Tradition eines mehrfachen Schriftsinns (siehe dann Ende des 2. Stücks, ebd. S 740), aber  direkt gewaltsam werden die Texte als moralische Auslegung der Pflicht uminterpretiert!?2

Heute, 200 Jahre nach Kant, sind wir natürlich viel  differenzierter, was den Schriftsinn betrifft, kennen diese und jene historisch-kritischen Methoden und literarischen Formen. Einen Vergleich möchte ich aber an Kant halten: Es ist die allegorische Schriftauslegung, worin die Kirchenväter sehr bewandert waren – die sicherlich auch Kant kannte, aber  gerade nicht rezipieren wollte.  

Augustinus (zum Beispiel)  hat sich öfter zum griechischen „tropus“ bzw. lateinischen „modus“-Begriff geäußert. Ich verweise hier auf Sekundärliteratur. 3
„Die moderne pragmalinguistisch orientierte Texttheorie, die als Theorie der sprachlichen Kommunikation die sprachlichen Zeichen und deren Kombination im Prozess der Kommunikation untersucht, sieht in der Referenz einer durch phonetische oder graphische Zeichenträger realisierten, in einer bestimmten Mitteilungsabsicht von einem Sprecher hervorgebrachten Äußerungsmenge auf die ,Welt‘ dessen, der diese Äußerungen rezipiert, ein konstitutives Element der Textualität und der Textbedeutung.“ 4

Die bei Kant aufscheinende moralische „Rezipientenwelt“ – das ist Königsberg Ende d. 18. Jhd.  und Preußen dieser Zeit, und generell das ganze Umfeld, und natürlich seine Persönlichkeit.

Wird sowohl historisch-kritisch die Rezipientenwelt der Texte der Hl. Schrift wie  die Rezipientenwelt der Gläubigen der evangelischen wie katholischen Kirchen seiner Zeit in ihrer ganzen Textualität reflektiert? 

Jedes Verhältnis in einer Allegorie oder in einem metaphorischen Bildervergleich beruht auf bestimmten, epistemologischen (oder ontologischen) Prinzipien der Verobjektivierung und Bildlichkeit. Wenn jetzt, wie bei Kant, ein ethisches Prinzip (die Maxime einer allgemeinen Gesetzgebung) die Projektion und Verobjektivierung leisten soll, worin liegt der epistemologische Geltungs- und Erkenntnisgrund solcher moralischen Auslegung der Texte?

Das semantische Zeichen „Jesus Christus“ wird von vornherein gar nicht als Person anerkannt (significare), d. h. für eine Person gehalten, wie sollte dann eine epistemologische Begründung eines formalen Prinzips des Sittengesetzes zeichenhaft aussehen? Das Hauptkriterium der Bedeutung der Person Jesu Christi ist das vollkommene, sittliche Vorbild – wie kann es das sein, wenn es nicht zugleich als Person gesehen wird?  Es gibt für ein unbedingtes  Prinzip, wie Kant das Moralprinzip selber beschreibt, kein Bild und keine Anschauung – ergo verschwindet die Person hinter dem Moralprinzip? 
Notwendig schafft sich aber der transzendentale Reflexionsakt im Begreifen ein Bild-Sein des Seins und der Wahrheit. Wie sollte ein bloßes Zeichen eines sittlichen Vorbildes, das Zeichen „Jesus Christus“, zugleich von eminent ontologischer und epistemologischer Bedeutung sein – wie es die christliche Überlieferung  ja sieht -, wenn es nur semantisches Zeichen ist?

Wenn man von einem sittlichen Prinzip als solchem (nach Kant) kein Bild haben kann, wie  könnte man, wie Augustinus sagt,  die ganze Seins- und Wertqualität der Person Jesu Christi erkennen und anerkennen können (intellegitur)?

Die Fundierung des Zeichens in einer ontologischen (epistemologischen) Begründung entfällt bei Kant. Er schließt  begriffslogisch vom moralischen Gesetz auf die historische Person JESUS, aber nicht im tiefen Sinne einer Allegorie, d. h. dass  durch das äußere Zeichen des Textes die wahre Person JESUS CHRISTUS vermittelt werden könnte, sondern Jesus Christus ist ein historisches Ereignis, wie ein anderes Faktum der Geschichte, ein Zeichen, ein Muster. 5  
Wenn es aber  nur um ein Zeichen geht, bedarf es einen anderen Zeichens, um verstanden zu werden, und letzteres Zeichen bedarf wiederum eines Zeichens ins Unendliche. Der Gebrauch der Freiheit verliert sich. 

„Die Differenzierung zwischen Zeichenträger und Zeichen ist für die Bestimmung des Textbegriffs bedeutsam, insofern eine mündlich oder schriftlich geäußerte, nach bestimmten Regeln geordnete Einheit von Zeichenträgern einen materialen „Text“-Träger konstituiert, der erst durch die Rezeption und Interpretation im Horizont einer bestimmten Bezugswelt zum kohärenten bedeutsamen „Text“ werden kann und über die Zwischenwelt des Rezipienten auf die außerhalb des Subjektes gelegene objektive Wirklichkeit, die Wirklichkeit der realen Sachen und Sachverhalte, verweist. Zeichenträger und Zeichen, Textträger und Text stehen im Verhältnis von Potentialität und Aktualität. Die Aktualisierung erfolgt durch den Rezipienten, der, den materialen Zeichenträger auf seine Erfahrungswelt, seine Erfahrungswirklichkeit beziehend, diesen, sofern die wissensmäßigen Voraussetzungen gegeben sind, als Zeichen interpretiert.“6

Die rezipientenspezifische Bezugswelt, die für die Bedeutung des Verstehens der biblischen Aussagen, sei es im Neuen oder Alten Testament, konstitutiv ist, muss historisch-kritisch so genau wie möglich erforscht und ernst genommen werden. Es sind die Texte der Hl. Schrift nicht als zufällige Produkte der Historie zu werten –  so wären sie überhaupt nicht lesbar und  verstehbar und bewertbar -,  sondern die geschichtlichen Ereignisse tragen selbst eine Produktionsform und Vermittlungsform der Vernunft an sich – und offenbaren je nach Rezeption und Verantwortungsbereitschaft des Philosophen/Theologen/Gläubigen einen entscheidenden Geltungsgrund

“Geschichte wird durch den Rekurs auf die Produktion des Wissens und sich daraus ableitenden bewussten Handelns unter der Form der Vernunft erklärbar.“7

Kant räumt zwar der historischen Theologie und Schriftkenntnis und Gelehrsamkeit eine eigenständige Rolle ein, und doch ist er ängstlich besorgt, so der ganze Duktus dieser Seiten, es könnte durch historische Aussagen etwas philosophisch Erkanntes in Frage gestellt werden. (Meine Interpretation).

Die Texte der Hl. Schrift sind in ihrer ganzen historisch-kritischen, damaligen Rezipientenumwelt ernst zu nehmen – als auch in der aktuellen Relevanz des gerade sie lesenden Rezipienten, sei es Ende des 18. Jhd. wie bei Kant, oder heute. Die positive Offenbarung schließlich in JESUS CHRISTUS vermag  eine pertinente Bestimmung und pertinente Sinnidee zu sein. Eine Sinnidee ist aber etwas ganz anderes und anders zu werten als eine  bloß moralisch-pädagogische Legendengeschichte eines Heiligen.

3) Es kommen jetzt viele Beispiele  der moralischen Leseart – eine sehr eigenwillige Rezeption – der Hl. Schrift: Die johanneische Herabkunft Jesu Christi (nach Joh 1) wird zu einem Beispiel für das menschliche Herz in der Pflichterfüllung – (vgl. ebd. S 713); die Person Jesu wird der Idee eines moralischen Menschen unterstellt, der alles erfüllt und alles erlitten hat (vgl. ebd. S 714); er ist das Ideal der „Gott wohlgefälligen Menschheit“ (vgl. ebd. S 714) – und  nochmals reserviert und verklausuliert formuliert, „sofern“ er als „Sohn Gottes“ vorgestellt wird. 

„VI62 Im praktischen Glauben an diesen Sohn Gottes (sofern er vorgestellt wird, als habe er die menschliche Natur angenommen) kann nun der Mensch hoffen, Gott wohlgefällig (dadurch auch selig) zu werden; d.i. der, welcher sich einer solchen moralischen Gesinnung bewußt ist, daß er glauben und auf sich gegründetes Vertrauen setzen kann, er würde unter ähnlichen Versuchungen und Leiden (so wie sie zum Probirstein jener Idee gemacht werden) dem Urbilde der Menschheit unwandelbar anhängig und seinem Beispiele in treuer Nachfolge ähnlich bleiben, ein solcher Mensch und auch nur der allein ist befugt, sich für denjenigen zu halten, der ein des göttlichen Wohlgefallens nicht unwürdiger Gegenstand ist.“ (ebd. S 714)

Wie wir nicht Urheber der moralischen Pflicht-Idee sind, die selber wie ein Wunder erscheint in unserer Vernunft – so legt die Hl. Schrift das Wunder der  Person Jesu Christi aus.
Es genügt für eine gläubige Beziehung zu diesem Sohn Gottes die praktische Idee der Pflichterfüllung.

„VI62 Diese Idee hat ihre Realität in praktischer Beziehung vollständig in sich selbst. Denn sie liegt in unserer moralisch gesetzgebenden Vernunft. Wir sollen ihr gemäß sein, und wir müssen es daher auch können.“ (ebd. S 714, Abschnitt „Objektive Realität dieser Idee“)

Das Beispiel Jesu Christi zeigt zwar in ausgezeichneter Form die Idee des göttlichen Wohlgefallens, er ist „ein nicht unwürdiger Gegenstand“ (ebd. S 714), aber nur im Sinne des moralischen Beispiels.

4) Ich bringe noch einige Aussagen, die natürlich diametral dem christlichen Bekenntnis und Dogma entgegengesetzt sind – und im Grunde schmerzen!

Das „moralische Gesetz“ ist so erhaben, dass es gar nicht direkter „Bestimmungsgrund unserer Willkür“ sein kann. Warum zweifelt hier Kant an der Entscheidungsfreiheit und Bestimmbarkeit der Willkür, wie die Hl. Schrift, d. h. das Neue Testament, sie  von Jesus Christus erzählt,  dass er in seinem Leben, in seinen Reden, mehr noch in seinem Tun, den reinen, heiligen Willen Gottes geoffenbart und gezeigt hat? Der apriorische Maßstab des rechten und heiligen Tuns liegt in der Person JESU CHRISTI selbst. Wie zweifelt Kant an dieser positiven Offenbarung und Urbildhaftigkeit Jesu und schiebt sozusagen noch eine Unterscheidung ein zwischen dem apriorischen Sittengesgesetz und der Person Jesu?   Aber anders verstanden als eine Inkorporation (und folgende Perzeption) des heiligsten Willens und der rettenden Botschaft Gottes schon im Ersten Testament und dann in JESUS CHRISTUS wären die Schriften gar nicht entstanden und wären sie als als Heilige Schrift gar nicht anerkannt und überliefert worden?!

„Müßte man die Möglichkeit, ein diesem Urbilde gemäßer Mensch zu sein, vorher beweisen, wie es bei Naturbegriffen unumgänglich nothwendig ist (damit wir nicht Gefahr laufen, durch leere Begriffe hingehalten zu werden), so würden wir eben sowohl auch Bedenken tragen müssen, selbst dem moralischen Gesetze das Ansehen einzuräumen, unbedingter und doch hinreichender Bestimmungsgrund unsrer Willkür zu sein; (…)“. (ebd. S 714.715)

Warum hat Kant  ebenso Bedenken gegen die Einsicht in einen heiligen Willen Gottes und in eine unbedingte Vergebung, die Jesus Christus gebracht hat?

„(…) denn wie es möglich sei, daß die bloße Idee einer Gesetzmäßigkeit überhaupt eine mächtigere Triebfeder für dieselbe sein könne, als alle nur erdenkliche, die von Vortheilen hergenommen werden, das kann weder durch Vernunft eingesehen, noch durch Beispiele der Erfahrung belegt werden, weil, was das erste betrifft, das Gesetz unbedingt gebietet, und das zweite anlangend, wenn es auch nie einen Menschen gegeben hätte, der diesem Gesetze unbedingten Gehorsam geleistet hätte, die objective Nothwendigkeit, ein solcher zu sein, doch unvermindert und für sich selbst einleuchtet.„ (Hervorhebung von mir, ebd. S 715)

Folgendes Zitat kommt eigentlich einer (nicht zugegebenen) Ohnmachtserklärung der Vernunft gleich, die zu keiner geschichtlichen Evidenz mehr aufzusteigen vermag:  

„Es bedarf also keines Beispiels der Erfahrung, um die Idee eines Gott moralisch wohlgefäligen Menschen für uns zum Vorbilde zu machen.“ (ebd. S 715)

5) Diese (und öfter ähnlich klingenden) Aussagen haben mit einer „Christologie“, wie wir sie aus der christlichen Theologie kennen, nichts mehr zu tun. Sie setzen zudem ein rein monarchistisches Gottesbild voraus, dessen Absolutes nicht und nie in der Erscheinung von allen für alle zu jeder Zeit sich offenbaren  und inkarnieren kann, sei es in positiver und in trinitarischer Weise einer interpersonalen Schematisierung. 

Generell meine Kritik und meine Zweifel an Kant, die ich von Fichte her einbringe. Siehe dort „Sittenlehre“ von 1798. Das Bewusstsein ist ein Ganzes, ist eine Einheit seiner Grundbestimmungen, und ist theoretisch wie praktisch konstituiert mit dem Vorrang des Praktischen.

Die Erkenntnis des Sollens und des Guten im moralischen Bereich, und dann nochmals objektiviert auf den religiösen Bereich – siehe Link, „Was ist Religion“ – ist bereits  durch die Anwendungsbedingungen des Triebes und des Gefühls getragen und einsichtig. Das führt zu einer Begrifflichkeit der Gewissheit und des Gewissens, beginnend mit sinnlicher Gewissheit und endend mit einer im sittlich-geistigen und religiösen Bereich angesiedelten Gewissheit des moralisch Guten und Wahren, und nochmals höheren Heiligen.

Das Gewissen – ein in der Philosophiegeschichte vielleicht vernachlässigter?  Begriff – wird hier zentral, in einer individualisierten Version, aber ebenso in einer universalen Version. Das moralisch Gute und religiöse Heilige müsste dem Anspruch Fichtes nach ebenso diskursiv-wissenschaftlich darlegbar sein. 8

Man bemerke den Fortschritt gegenüber Kant 1792/93 (RGV): Es wird nicht nachträglich durch den ebenfalls unvermittelt eingeführten „kategorischen Imperativ“ das sittlich Gute  ermittelt – worum es ihm ja in der RGV zu tun ist – sondern a) der apriorische, absolute Geltungsgrund des Guten steht von vornherein  ontologisch fest, b) die transzendentale Vorstellung und Konstitution des Guten im Handeln und im Gewissen verlangt aber eine transzendentale Genese und Umsetzung (Anwendung), wie das sittlich Gute – und ebenso das Religiöse – möglich realisiert werden kann, das heißt wiederum, c) dass die sinnlichen und interpersonalen, medial vermittelten und geschichtlichen Anwendungsbedingungen der ganzen Natur des Vernunftwesens „Mensch“, seine sinnliche und geistige Triebnatur, einbezogen werden müssen, um das sittlich Gute (oder Böse) und das Religiöse einzusehen und zu realisieren.

Das ergibt d) schlussendlich ein offenes System, insofern die Hemmungen und Aufforderungen in ihrem Sinngehalt zwar diskursiv-logisch und  hierarchisch-systematisch  gegliedert werden können, aber im einzelnen offen, denn der entsprechende  Sinn- und Wertgehalt bleibt als Hemmung oder Aufforderung oder geschichtlich-freie Entscheidung natürlich unableitbar. (Eine mögliche positive Offenbarung ist dem Gehalt nach zwar apriorisch ableitbar, aber historisch nicht ableitbar.)
In der immer besseren Erkenntnis des aktualen Handelns des Vernunftwesens in der Intention des je größeren Freiheit und Selbstbestimmung tritt das „Sittengesetz“ als Form des Triebes nach absoluter Selbstständigkeit erst heraus. Mit Fichtes „Sittenlehre“ (1798) § 8 zum Sittengesetz gesagt:

„Wir haben schon oben diese objektive Ansicht des Ich, inwiefern in demselben ursprünglich ein bestimmter Trieb gesetzt, und aus ihm ein Gefühl abgeleitet wird, von einer anderen objektiven Ansicht desselben Ich, welche als Sittengesetz erscheint, unterschieden. Hier lässt dieser Unterschied sich noch deutlicher machen. Beides ist materialiter darin unterschieden, dass das Sittengesetz gar nicht von einer objektiven Bestimmtheit des Triebes, sondern lediglich von der Form des Triebes überhaupt, als Triebes eines Ich, der Form der absoluten Selbständigkeit und Unabhängigkeit von allem außer ihm, abgeleitet wird; in dem Gefühle des Triebes aber ein bestimmtes materielles Bedürfnis vorausgesetzt wird.(Hervorhebung von mir, ebd. S 106)

Und nochmals sehr erhellend, der „kategorische Imperativ“ ist nicht eine formale Tauglichkeitsprüfung von vornherein, sondern wird durch die Ganzheit des Vernunftstrebens erst gebildet als Werkzeug, als Motivationsgrund, möglichst bestens und pragmatisch das sittliche Gute (oder Religiöse) zu erreichen. Er ist ähnlich wie das Sittengesetz in der ganzen Vernunftnatur des „Vernunftwesens“ schon angelegt, verlangt aber deshalb die pragmatische Einbeziehung aller Anwendungsbedingungen der Vernunft, was das Gute und das Religiöse betrifft, schließlich die Anwendung auf eine mögliche positive Offenbarung:

Mit § 13 zum Kategorischen Imperativ gesagt:

Hier erst entsteht ein kategorischer Imperativ; als welcher ein Begriff sein soll, und kein Trieb. Nämlich der Trieb ist nicht der kategorische Imperativ, sondern er treibt uns, uns selbst einen zu bilden; uns zu sagen, dass irgend etwas schlechthin geschehen solle. Er ist unser eignes Produkt; unser, inwiefern wir der Begriffe fähige Wesen, oder Intelligenzen sind.(Hervorhebung von mir SL, § 13, ebd. S 152)

Wenn die akthafte Erkenntnis eines unbedingten Gesetzes von sich her auf den Trieb bezogen ist, diese dann zu einer gewissenhaften Einbeziehung der zeitlichen und räumlichen und geschichtlichen Anwendungsbedingungen führt, so wird das bei Kant ja ausdrücklich abgelehnt. Das Urbild der Vollkommenheit ist rein apriorisch, „bleibt in der Vernunft“ (RGV, ebd. S 716) und „kein Beispiel in der äußeren Erscheinung“ ist ihr adäquat. (ebd. S 716)

So wird man natürlich nie zum Sinn und apriorischen Wert einer positiven Offenbarung und einer geschichtlichen Erlösungs- und Heilstat gelangen können!

Kant räsoniert zwar, dass ein vollkommener Mensch erschienen sein könnte, aber im nächsten Augenblick hinterfragt er wieder die Sinnhaftigkeit solchen Denkens, denn das Übernatürliche kann aktual in jeder individuierten Vernunft gefunden werden

„(…) weil das Urbild, welches wir dieser Erscheinung unterlegen, doch immer in uns (obwohl natürlichen Menschen) selbst gesucht werden muß, dessen Dasein in der menschlichen Seele schon für sich selbst unbegreiflich genug ist, daß man nicht eben nöthig hat, außer seinem übernatürlichen Ursprunge es noch in einem besondern Menschen hypostasirt anzunehmen.“ (ebd. S 716)

Kant verwendet für mich dann das dunkle Wort „Revolution im Menschengeschlechte“ (ebd. S 716). Ein so gottgefälliger Mensch hätte ein “unabsehlich großes moralisches Gute in der Welt durch eine Revolution im Menschengeschlechte hervorgebracht“ (ebd.) – aber selbst das nützt uns in praktischer Hinsicht selbstverantworteter Pflichterfüllung nichts. (vgl. ebd.)

„VI64 in der menschlichen Seele schon für sich selbst unbegreiflich genug ist, daß man nicht eben nöthig hat, außer seinem übernatürlichen Ursprunge es noch in einem besondern Menschen hypostasirt anzunehmen.“(ebd.)

Kant kennt hier wohl die Satisfaktionslehre seiner reformatorischen Tradition oder weiter zurückgehend, die des Anselms von Canterbury, Cur Deus homo, I, 20 und I, 21. Ein Überschuss der guten Taten kommt ihm aber suspekt und sogar abträglich vor. Das stünde einer praktischen Nachfolge im Wege.

„Vielmehr würde die Erhebung eines solchen Heiligen über alle Gebrechlichkeit der menschlichen Natur der praktischen Anwendung der Idee desselben auf unsere Nachfolge nach allem, was wir einzusehen vermögen, eher im Wege sein.“ (Hervorhebung, ebd. S 717)

Das persönliche Zeugnis der höchsten sittlichen Liebe JESU wird nicht als Stellvertretung oder positive Offenbarung gelesen und verstanden: 

„Zwar würde der Gedanke: daß jener göttliche Mensch im wirklichen Besitze dieser Hoheit und Seligkeit von Ewigkeit war (und sie nicht allererst durch solche Leiden verdienen durfte); daß er sich derselben für lauter Unwürdige, sogar für seine Feinde willig entäußerte, um sie vom ewigen Verderben zu erretten, unser Gemüth zur Bewunderung, Liebe und Dankbarkeit gegen ihn stimmen müssen; imgleichen würde die Idee eines Verhaltens nach einer so vollkommenen Regel der Sittlichkeit für uns allerdings auch als Vorschrift zur Befolgung geltend, er selbst aber nicht als Beispiel der Nachahmung, mithin auch nicht als Beweis der Thunlichkeit und Erreichbarkeit eines so reinen und hohen moralischen Guts für uns uns vorgestellt werden können. (Hervorhebung von mir, ebd. S 717)

6) Weil Kant wohl dieser krasse Widerspruch zur christlichen Tradition doch nicht ganz geheuer vorkommt, oder er hat zu Manuskript-Zeiten bereits heftig Einspruch erhalten?, fügt er wieder eine länger Anmerkung dazu: Es gibt zwar eine Art Analogie der Verstandesbegriffe und einen „Schematism der Objektbestimmung“ unserer Vernunft, dass wir uns z. B. einen moralischen Wert oder eine moralische Gesinnung anhand von Handlungen vorstellen, wie sie die Evangelien dem Leben Jesu zuschreiben – die Hl. Schrift legt ihm die „höchste Aufopferung“ bei (Anmerkung S 718), – , aber das ist alles „Anthropomorphism“ (ebd.), sofern man aus dem Schema auf die Anschauung und Wirkung des Begriffes selbst schließen wollte in dem Sinne, Jesus Christus sei selbst in persona dieses wahrhaft Gute, die sittliche Gesinnung und das Ideal der Menschheit, die Idee der Erlösung.

Kurz gesagt: Das christologische Dogma wird geleugnet, das moralische Beispiel soll erhalten bleiben.

Kant verlässt dann kurzfristig wieder diese, so könnte vielleicht gesagt werden, arianischen Thesen (der Mensch bedarf nicht der Erlösung), und geht wieder zur allgemeinen Frage über, wie eine reine Gesinnung überhaupt vorgestellt werden kann.
Schließlich kommt er aber doch wieder auf das christologische Kernthema der „Stellvertretung“ und der Rechtfertigung zu sprechen: Offensichtlich konnte er den tieferen Sinn derselben doch nicht so leicht übergehen und wegrationalisieren? 

„Schwierigkeiten gegen die Realität dieser Idee und Auflösung derselben: a) VI66 Die erste Schwierigkeit, welche die Erreichbarkeit jener Idee der Gott wohlgefälligen Menschheit in uns in Beziehung auf die Heiligkeit des Gesetzgebers bei dem Mangel unserer eigenen Gerechtigkeit zweifelhaft macht, ist folgende. Das Gesetz sagt: »Seid heilig (in eurem Lebenswandel), wie euer Vater im Himmel heilig ist!« denn das ist das Ideal des Sohnes Gottes, welches uns zum Vorbilde aufgestellt ist. Die Entfernung aber des Guten, was wir in uns bewirken sollen, von dem Bösen, wovon wir ausgehen, ist unendlich und sofern, was die That, d.i. die Angemessenheit des Lebenswandels zur Heiligkeit des Gesetzes, betrifft, in keiner Zeit erreichbar. (Hervorhebung, ebd. S 719.720)

Es ist das Problem der Realisierung der apriorischen Idee unter zeitlichen Bedingungen, dazu nochmals vorgestellt in der Person JESU CHRISTI, wie könnte unter sinnlichen Bedingungen die reine Gesinnung konkretisiert und realisiert werden?
Kant spricht hier Fragen an, die er aber nicht beantwortet: Die moralische Wirksamkeit in der Zeit –  sie ist nur als „ein kontinuierlicher Fortschritt“ (ebd. S 720) vorstellbar, aber nie vollendbar. Spricht das jetzt gegen die Idee und gegen eine sinnlich-zeitliche Realisierung? 
Dem Begriffe nach wird „von einem Herzenskündiger in seiner reinen intellektuellen Anschauung“ (ebd.) ausgegangen, von einem „vollendeten Ganzen, auch der Tat (dem Lebenswandel) nach“ (ebd.). d. h. dass der Mensch „unerachtet seiner beständigen Mangelhaftigkeit doch überhaupt Gott wohlgefällig zu sein erwarten könne, in welchem Zeitpunkte auch sein Dasein abgebrochen werden möge.“ (ebd. S 721 Z1).

Die zweite Schwierigkeit ist die, dass die moralische Gesinnung (vgl. ebd. S 721) nicht gleich die „physische Glückseligkeit“ mit sich bringt, dafür aber eine Art „moralische Glückseligkeit“, d. h. „(…) von der Wirklichkeit und Beharrlichkeit einer im Guten immer fortrückenden (nie daraus fallenden) Gesinnung verstanden wird; denn das beständige »Trachten nach dem Reiche Gottes«, wenn man nur von der Unveränderlichkeit einer solchen Gesinnung fest versichert wäre, würde eben so viel | VI68 sein, als sich schon im Besitz dieses Reichs zu wissen, da denn der so gesinnte Mensch schon von selbst vertrauen würde, daß ihm »das Übrige alles (was physische Glückseligkeit betrifft) zufallen werde«. (ebd. S 721).

Ich lese das  psychologisch: Die reine Gesinnung ist bereits ein gewisser psychischer Gewinn, gepaart noch mit der Hoffnung auf eine göttliche Belohnung, aber eine konkrete Verzeitlichung und Versinnlichung der reinen Moralität und Gesinnung in die sinnliche Welt  hinein – dafür fehlen ihm die logischen Mittelglieder der reflektierenden Urteilskraft, wie sie z. B. Fichte in der WLnm ab dem höchsten Punkt der Einheit des Sich-Wissens § 12 zur Sinnlichkeit hinab dargestellt hat. 

„Wenn der Mensch, welcher von der Epoche der angenommenen Grundsätze des Guten an ein genugsam langes Leben hindurch die Wirkung derselben auf die That, d.i. auf seinen zum immer Besseren fortschreitenden Lebenswandel, wahrgenommen hat und daraus auf eine gründliche Besserung in seiner Gesinnung nur vermuthungsweise zu schließen Anlaß findet, kann doch auch vernünftigerweise hoffen, daß, da dergleichen Fortschritte, wenn ihr Princip nur gut ist, die Kraft zu den folgenden immer noch vergrößern, er in diesem Erdenleben diese Bahn nicht mehr verlassen, sondern immer noch muthiger darauf fortrücken werde, ja, wenn nach diesem ihm noch ein anderes Leben bevorsteht, er unter andern Umständen allem Ansehen nach doch nach eben demselben Princip fernerhin darauf fortfahren und sich dem, obgleich unerreichbaren Ziele der Vollkommenheit immer noch nähern werde, weil er nach dem, was er bisher an sich wahrgenommen hat, seine Gesinnung für von Grunde aus gebessert halten darf. „ (ebd. S 722)

In einer langen, vielleicht später? eingefügten Anmerkung geht Kant auf den Begriff der „Höllenstrafen“ (ebd. S 723) ein, wozu aber weder „Vernunfteinsicht noch Schriftauslegung“ (ebd. S 724) berechtigen; außerdem wird hier etwas in unendlicher Zeit vorgestellt, was der Vernunft nicht möglich ist vorzustellen.

Ebenso wird der Spruch „Ende gut, alles gut“ beurteilt. Es kommt wiederum auf das „subjektive Prinzip der Gesinnung“ an, „wonach sein Leben beurtheilt werden muß, ist (als etwas Übersinnliches) nicht von der Art, daß sein Dasein in Zeitabschnitte theilbar, sondern nur als absolute Einheit gedacht werden kann, und da wir auf die Gesinnung nur aus den Handlungen (als Erscheinungen derselben) schließen können, so wird das Leben zum Behuf dieser Schätzung nur als Zeiteinheit, d.i. als ein Ganzes, in Betrachtung kommen;“
Kant polemisiert hier gegen eine eher katholische Sicht der zeitlichen und lebenslangen Prüfung und Bewährung der reinen Gesinnung, wodurch aber Rekurs auf die reinen Gesinnung verfälscht werden könnte?  Bloße Mittel und Zeichen können keine  „konstitutiven Prinzipien“ (ebd. S 725) reiner Gesinnung sein. 

„Die dritte und dem Anscheine nach größte Schwierigkeit, welche jeden Menschen, selbst nachdem er den Weg des Guten eingeschlagen hat, |VI72 doch in der Aburtheilung seines ganzen Lebenswandels vor einer göttlichen Gerechtigkeit als verwerflich vorstellt, ist folgende. — Wie es auch mit der Annehmung einer guten Gesinnung an ihm zugegangen sein mag und sogar, wie beharrlich er auch darin in einem ihr gemäßen Lebenswandel fortfahre, so fing er doch vom Bösen an, und diese Verschuldung ist ihm nie auszulöschen möglich.“ (ebd. S 726)

Es klingt die Frage der „Erbschuld“ an, inwiefern diese unauslöschlich uns bestimme – oder doch von einem Erlöser getilgt werden kann?  

„(…) so viel wir nach unserem Vernunftrecht einsehen, (kann das) nicht von einem andern getilgt werden; denn sie ist keine transmissible Verbindlichkeit (…)“ (ebd. S 726)

Kant  müssen die ihm überlieferten christlichen Dogmen suspekt erschienenen sein?!

Er „löst“ jetzt wieder nach seinen Begriffe diese Frage des vergangen, uns aber eingeprägten  Bösen, und doch möglich sein sollenden reinen Gesinnung, indem er unterscheidet zwischen Sein und Erscheinung: Der Erscheinung nach beobachten wir vielleicht das Böse, dem Sein nach zählt aber die intelligible Seite der reinen Gesinnung. „Die Auflösung dieser Schwierigkeit beruht auf Folgendem: Der Richterausspruch eines Herzenskündigers muß als ein solcher gedacht werden, der aus der allgemeinen Gesinnung des Angeklagten, nicht aus den | VI73 Erscheinungen derselben, den vom Gesetz abweichenden oder damit zusammenstimmenden Handlungen, gezogen worden.“ (ebd. S 727)

Meine Kritik an Kants Unterscheidung: Das Gute oder Böse wird als solches nicht wirklich gesehen, sondern nur begriffslogisch aufgelöst, der Erscheinung nach, oder dem Denken nach. (Das begegnet uns in vielen theoretischen und praktischen Antinomie- und Dialektikbeispielen, sei es in der KrV oder KpV oder in der MdS. Ich ging in diversen Blogs darauf schon ein. Es sind aber keine prinzipiellen Auflösungen, nur ein Wechsel der Ansichten.  – siehe z. B.  Kant, Weg zur Transzendentalphilosophie, 3 Teil.)

Es war schon das Problem im „Ersten Stück“ der RGV, wie in und aus einem numerisch einzigen Akt der Freiheit sowohl Gutes wie Böses in Bezug auf das formale Gesetz hervorgehen könne?  In der verkehrten Maxime im Verhältnis zur Gesinnung eines unbedingten Gesetzes besteht das Böse; in der reinen Befolgung des Sittengesetzes besteht die Maxime des Guten – aber was daran ist bloß der Erscheinung nach wahr und was ist intelligibel dem Denken nach wahr, wenn beides aus einem einzigen Akt der Freiheit entspringt? Ein und derselbe actus der Freiheit ohne Dazwischenkunft von Zeit ist die zurechenbare Ursache des Guten wie Bösen: Das geht implikationslogische nicht, das beides aus einer einzigen Ursache komme – und dann die Auflösung der Erscheinung und dem Denken nach ist keine prinzipielle Erklärung, wie Gutes oder Böses gewählt und bestimmt werden kann. 

„Die Sinnesänderung ist nämlich ein Ausgang vom Bösen und ein Eintritt ins Gute, das Ablegen des alten und das Anziehen des neuen Menschen, da das Subject der Sünde (mithin auch allen Neigungen, sofern sie dazu verleiten) abstirbt, um der Gerechtigkeit zu leben. In ihr aber als intellectueller Bestimmung sind nicht zwei durch eine Zwischenzeit getrennte moralische Actus enthalten, sondern sie ist nur ein einiger, weil die Verlassung des Bösen nur durch die gute Gesinnung, welche den Eingang ins Gute bewirkt, möglich ist, und so umgekehrt. Das gute Princip ist also in der Verlassung der bösen eben sowohl, als in der Annehmung der guten Gesinnung enthalten, und der Schmerz, der die erste rechtmäßig begleitet, entspringt gänzlich aus der zweiten.“ (Hervorhebung von mir, ebd. S 728.729)

7) Es folgt wieder eine eigenartige moralische Übertragung  und eine eigenartige Symbolisierung der Person Jesu Christ: Durch den Gesinnungswandel zum Guten wird man ein anderer Mensch und kann gleichsam die Person Jesu Christi als Vorbild und als „Stellvertreter“ übernehmen.

(…. sc. wenn man in einer neuen Gesinnung vor Gott tritt, so wird man ) moralisch ein anderer, und diese in ihrer Reinigkeit, wie die des Sohnes Gottes, welche er in sich aufgenommen hat, oder (wenn wir diese Idee personificiren) dieser selbst trägt für ihn und so auch für alle, die an ihn (praktisch) glauben, als Stellvertreter die Sündenschuld, thut durch Leiden und Tod der höchsten Gerechtigkeit als Erlöser genug und macht als Sachverwalter, daß sie hoffen können, vor ihrem Richter als gerechtfertigt zu erscheinen, nur daß (in dieser Vorstellungsart) jenes Leiden, was der neue Mensch, indem er dem alten abstirbt, im Leben fortwährend übernehmen muß*“ (ebd. S. 729)

Da bei uns „im Erdenleben“ (ebd. S 730) immer nur eine stufenweise Heiligung und ein Werden der Fall ist, haben wir aber keinen „Rechtsanspruch“ auf eine stellvertretende Erlösung durch einen anderen (vgl. ebd. S 730).

„(….) Es ist also immer nur ein Urtheilsspruch aus Gnade, obgleich (als auf Genugthuung gegründet, die für uns nur in der Idee der gebesserten Gesinnung liegt, die aber Gott allein kennt) (…)“ (ebd. S 731)

Kant kennt hier, krass gesagt,  keine „Idee einer Rechtfertigung“ (ebd. S 731), die von „positiven Gebrauch“ (ebd.) für die Religion wäre. Zuerst kommt der Gesinnungswandel, dann kommt Rechtsprechung und Rechtfertigung. Die zentrale Rechtfertigungslehre des christlichen Dogmas – sie entfällt?!  „Denn man sieht aus der gedachten Deduction (sc. der von Kant erdachten Gesinnung)-: daß nur unter der Voraussetzung der gänzlichen Herzensänderung sich für den mit Schuld belasteten Menschen vor der himmlischen Gerechtigkeit Lossprechung denken lasse, mithin alle Expiationen, sie mögen von der büßenden oder feierlichen Art sein, alle Anrufungen und Hochpreisungen (selbst die des stellvertretenden Ideals des Sohnes Gottes) den Mangel der erstern nicht ersetzen, oder, wenn diese da ist, ihre Gültigkeit vor jenem Gerichte nicht im mindesten vermehren können;“ (ebd. S 731. 732)

Die Gesinnung muss „an die Stelle der Tat“ treten, um als gerechtfertigt dastehen zu können; das gilt für den gesamten Lebenswandel und die ganze Dauer desselben; nicht soll man erst im letzten Augenblick des Sterbens die moralische Tröstung erhalten wolle, das sei „Opium für das Gewissen“ (Anmerkung, ebd. S 733)

8) Es folgt der 2. Abschnitt des „Zweiten Stücks“, den Kant mit „Von dem Rechtsanspruch des bösen Prinzips auf die Herrschaft über den Menschen, und dem Kampf beider Prinzipien mit einander“. (ebd. S 734) überschreibt.

Diese These wird anfangs belegt in einer Gesamtschau der Ereignisse vom Sündenfall Gen 2 bis zur „jüdischen Theokratie“ (ebd. S 735), die daran nichts änderte; es wurde dann Jesus Christus selber vom bösen Prinzip versucht (vgl. ebd. S 736).

In der Anmerkung zu diesem Thema des bösen Prinzips im Menschen kommt Kant auf das Dogma der jungfräulichen Geburt und die göttliche Zeugung Jesu Christi zu sprechen, sieht aber darin ebenfalls keinen tieferen Sinn: In den Anmerkungen wird Kant immer deutlicher: „Wozu aber alle diese Theorie dafür oder dawider, wenn es für das Praktische genug ist, jene Idee als Symbol der sich selbst über die Versuchung zum Bösen erhebenden (diesem siegreich widerstehenden) Menschheit uns zum Muster vorzustellen?“ (ebd. S 737)

Jesus Christus hat in „rechtlicher“ und in „physischer“ Weise – siehe in der Anmerkung (ebd. S 737) – also in moralischer Weise, das böse Prinzip überwunden (ebd. S 737); er ist die „Darstellung des guten Prinzips, nämlich der Menschheit, in ihrer moralischen Vollkommenheit, als Beispiel der Nachfolge für jedermann.“ (ebd. S 738)

Das moralische Prinzip ist das symbolisch in Jesus Christus vom Himmel herabgekommene Prinzip:

„Das gute Princip aber ist nicht bloß zu einer gewissen Zeit, sondern von dem Ursprunge des menschlichen Geschlechts an unsichtbarerweise vom Himmel in die Menschheit herabgekommen gewesen (wie ein jeder, der auf seine Heiligkeit und zugleich die Unbegreiflichkeit der Verbindung derselben mit der sinnlichen Natur des Menschen in der moralischen Anlage Acht hat, gestehen muß) und hat in ihr rechtlicherweise seinen ersten Wohnsitz. Da es also in einem wirklichen Menschen als einem Beispiele für alle andere erschien, »so kam er in sein Eigenthum, und die Seinen nahmen ihn nicht auf, denen aber, die ihn aufnahmen, hat er Macht gegeben, Gottes Kinder zu heißen, die an seinen Namen glauben«; d.i. durch das Beispiel desselben (in der moralischen Idee) eröffnet er die Pforte der Freiheit für jedermann, die eben so wie er Allem dem absterben wollen, was sie zum Nachtheil der Sittlichkeit an das Erdenleben gefesselt hält, und sammelt sich unter diesen »ein Volk, das fleißig wäre in guten Werken, zum Eigenthum« und unter seine Herrschaft, (…)“ (ebd. S 738)

Die Besiegung des bösen Prinzips ist im Grunde noch gar nicht endgültig geschehen. Jesus Christus zeigte nur die „Brechung seiner Gewalt“ (ebd. S 739). Die Besiegung des Bösen ist nur eine „populäre Vorstellungsart“ (ebd.)

Wenn man die „mystische Hülle“ wegnimmt, so sieht man klar den Pflichtbegriff, das gute Prinzip, dass über das böse Prinzip herrschen soll:

„(…) Das gute Princip aber ist nicht bloß zu einer gewissen Zeit, sondern von dem Ursprunge des menschlichen Geschlechts an unsichtbarerweise vom Himmel in die Menschheit herabgekommen gewesen (wie ein jeder, der auf seine Heiligkeit und zugleich die Unbegreiflichkeit der Verbindung derselben mit der sinnlichen Natur des Menschen in der moralischen Anlage Acht hat, gestehen muß) und hat in ihr rechtlicherweise seinen ersten Wohnsitz. Da es also in einem wirklichen Menschen als einem Beispiele für alle andere erschien, »so kam er in sein Eigenthum, und die Seinen nahmen ihn nicht auf, denen aber, die ihn aufnahmen, hat er Macht gegeben, Gottes Kinder zu heißen, die an seinen Namen glauben«; d.i. durch das Beispiel desselben (in der moralischen Idee) eröffnet er die Pforte der Freiheit für jedermann, die eben so wie er Allem dem absterben wollen, was sie zum Nachtheil der Sittlichkeit an das Erdenleben gefesselt hält, und sammelt sich unter diesen »ein Volk, das fleißig wäre in guten Werken, zum Eigenthum« und unter seine Herrschaft, (…)“ (ebd. S 739)

Kant gesteht einen mehrfachen Schriftsinn zu, aber der moralische Schriftsinn soll alleinig Pflicht sein. (ebd. S 740)

9) In der abschließenden „Allgemeinen Anmerkung“ (S 740 – 747) wiederholt Kant nochmals die im 1. Stück schon gegebene Erklärung zum Begriff der religiösen „Gebote“: Die im Gewissen erkennbaren Pflichten, wenn sie als von Gott gegeben angesehen werden, verwandeln sich in Gebote (Gottes).

Zur Erkenntnis der Pflichten bedarf es auch keiner in der Hl. Schrift noch beigefügten Wunder (ebd. S 740), ja nicht einmal des „Lehrers“ Jesus Christus.

Es sind wiederum ziemlich krasse Aussagen:

„Es mag also sein, daß die Person des Lehrers der alleinigen für alle Welten gültigen Religion ein Geheimniß, daß seine Erscheinung auf Erden, so wie seine Entrückung von derselben, daß sein thatenvolles Leben und Leiden lauter Wunder, ja gar, daß die Geschichte, welche die Erzählung aller jener Wunder beglaubigen soll, selbst auch ein Wunder (übernatürliche Offenbarung) sei: so können wir sie insgesammt auf ihrem Werthe beruhen lassen, ja auch die Hülle noch ehren, welche gedient hat, eine Lehre, deren Beglaubigung auf einer Urkunde beruht, die unauslöschlich in jeder Seele aufbehalten ist und keiner Wunder bedarf, öffentlich in Gang zu bringen; wenn wir nur, den Gebrauch dieser historischen Nachrichten betreffend, es nicht zum Religionsstücke machen, daß das Wissen, Glauben und Bekennen derselben für sich etwas sei, wodurch wir uns Gott wohlgefällig machen können.“ (ebd. S 741.742)

Es werden verschiedene Wunderarten beschrieben, ebenso noch andere magische Künste, die aber allesamt einer moralischen Religion abträglich sind und bloß natürliche Ursachen haben können. (vgl. ebd. S 745-747)

Da sowohl das böse wie das gute Prinzip im Menschen nicht begründbar sind, weil sie ja nur im Begriff der Freiheit situiert werden können, ist auch die biblische Schilderung des vom Himmel gesandten Erlösers symbolisch zu verstehen. Es geht nicht um die wirkliche, trinitarische, göttliche Person Jesu Christi, sondern um das qua Unbedingtheit unbegreifliche, moralische Prinzip, das in praktischer Vernunft- und Erfahrungserkenntnis allein gültig ist.

„Wenn aber die Vernunft um die Erfahrungsgesetze gebracht wird, so ist sie in einer solchen bezauberten Welt weiter zu gar nichts Nutze, selbst nicht für den moralischen Gebrauch in derselben zu Befolgung seiner Pflicht;“ (ebd. S 746)

© Franz Strasser, 4. 1. 2024

1I. Kant, Die Religion innerhalb der Grenzen der reinen Vernunft, 1. Auflage 1793; 2. Auflage 1794, zitiert nach der Ausgabe „Weischedel“, Werkausgabe VIII, 19782. (abk.= RGV).

2„Übrigens kann eine Bemühung wie die gegenwärtige, in der Schrift denjenigen Sinn zu suchen, der mit dem Heiligsten, was die Vernunft lehrt, in Harmonie steht, nicht allein für erlaubt, sie muß viel|mehr VI84 für Pflicht gehalten werden.“ (ebd. S 740)

3Zum Tropos-Begriff siehe: Augustins Tropus-Begriff: Umfang und Struktur: Beitrag zu einer tropologischen Hermeneutik Author(s): Dieter Lau Source: Wiener Studien, Vol. 124 (2011), pp. 181-229.

4Dieter Lau, ebd., S 187.

5Aber selbst hier, möchte ich fragen, müsste transzendental-reflexiv geklärt werden, wie kann ein moralisches Vorbild geschichtlich vermittelt und internalisiert werden? Welche Geltungsreflexion müsste hier eingebracht werden? 

6Dieter Lau, ebd. S 188.

7Vgl dazu z. B. Jürgen Stahl, Skeptizismus und Kritik. Zur Wandlung der Kritikauffassung im transzendentalen Idealismus Fichtes. In: Fichte Studien Bd. 39., 2012, S. 136.

8Vgl. dazu: Wolfgang H. Schrader, Gewissen und Realität. In: Transzendenz und Existenz. (…) Hrsg. v. Manfred Baum und Klaus Hammacher, Amsterdam-Atlanta, GA 2001, S 239- 255.

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Autor: Franz Strasser

Dr. Franz Strasser