Dem formal freien Willen in den §§ 4 – 13 der WLnm sind zwei zwei Bedingungen vorgegeben:
a) Die für den Zweckbegriff und Zweckentwurf immer wieder vor-gegebenen Mannigfaltigkeiten in den Sinnengefühlen und
b) die über die Sinnengefühle hinausgehende Bedingung von Sollensgefühlen, wie sie dem reinen Willen selbst entspringen.… Weiterlesen
Zur Deduktion des Leibes – WLnm 2. Teil
Dem formal freien Willen in den §§ 4 – 13 der WLnm sind zwei zwei Bedingungen vorgegeben:
a) Die für den Zweckbegriff und Zweckentwurf immer wieder vor-gegebenen Mannigfaltigkeiten in den Sinnengefühlen und
b) die über die Sinnengefühle hinausgehende Bedingung von Sollensgefühlen, wie sie dem reinen Willen selbst entspringen.… Weiterlesen