Priesterweihe von Frauen – genetische Erkenntnis, 6. Teil

Weil mich die Sache berührt, wollte ich nach den transzendentalkritischen Bedingungen fragen, die einen bestimmten Begriff konstituieren. Ich ging dabei davon aus, dass  kirchliche Weihämter wie „Bischof“, „Priester“, „Diakon“ nicht metaphysische, unerklärliche Begriffe seien,  oder umgekehrt, dass sie  bloß künstliche, beliebig eingeführte und wieder abschaffbare Begriff seien,  sondern  mit einem gewissen Sinn erdacht sind, transzendental-deduktiv der Möglichkeit nach ableitbar, der metaphysischen Wirklichkeit nach  aber stets reformierbar.  

Eine transzendental-kritische Frage nach der Sinn-Bedeutung der Begriffe zielt auf die epistemologische und genetische Bildung derselben. Wie und warum sind sie gebildet? Meine Sicht:  Sie sind weder vom Himmel gefallen, noch aus Willkür, Patriarchalismus oder Machtinteresse gebildet, sondern in gewissenhafter Verantwortung weiter-gebildet.  Warum es nur diese drei grundlegenden Ämter geworden sind, warum in dieser hierarchischen Stufenordnung und in dieser bestimmten Dreier-Form, warum nur Männer,  das bleibt in gewissem Sinne unableitbar, das ist empirische, freie Entscheidung damals gewesen, deren überzeitlicher Sinn aber ist genetische einsehbar und nach-bildbar.  

Wir analysieren immer wieder durch die Urteilskraft, was durch die Einbildungskraft in einem Begriff gesetzt und gesagt werden soll. Es wurde fĂĽr mich und uns damals zwar etwas vor-entschieden, aber nicht total determinierend vorentschieden.

Anders gesagt: Zeit und Geschichte sind nicht nur bedauernswerter, unwandlbarer Hintergrund, ein „garstiger Graben“, der  uns zur wahren Erkenntnis zu gelangen hindert, sondern umgekehrt Hilfestellungen, die unwandelbare Wahrheit besser oder richtiger zu verstehen.  Ich meine das so: Den ganzen Vernunftgrund der apriorischen und positiven Offenbarung können wir infolge des schwachen Verstandes und des kurzen Lebens nur diskursiv und sukzessive erkennen. Ich bin in meiner Geschichte und Sprache und Vorstellungswelt teilweise gebunden an die vorlaufende Vergangenheit und Tradition, aber prinzipiell gleichgestellt dem Erkennen der vorhergehenden Generationen der Wahrheit nach, gleichgestellt in interpersonaler Einheit – und je nach meinem (geringen) Fassungsvermögen zur weiteren diskursiven und sukzessiven Weiterinterpretationen befähigt.1

Die interpersonale Einheit im Verstehen ist wesentliche Grundvoraussetzung der Wahrnehmung ĂĽberhaupt – und könnte von mir  andernorts systematisch deduziert werden, siehe vorallem anhand der geschichtsphilosophischen AusfĂĽhrungen Fichtes – , aber läuft diese Wahrnehmung jetzt auf das gleiche Verständnis einer patriarchalen Lebensordnung und auf das gleiche Verständnis von Männlichkeit hinaus wie vor 1800 Jahren?  Sicher nicht.
Die  absolute ungeschichtliche Wahrheit der Erlösung und Vergebung hat sich nicht geändert, aber das Verstehen der  Wahrnehmung und der Geschlechter, der öffentlichen Strukturen  u. a. m., das hat sich geändert.  

Ein Begriff, wenn er denn wahr ist, bildet sich in und aus der selbst unsichtbaren Einheit von Geltungsgrund und Geltungsform des Selbstbewusstseins und erscheint als Synthesis von realem Grund und Nach-Bildung desselben (im freien Vollzug).  Der Begriff (als Bild) ist nicht selbst das, wofĂĽr er steht, er bildet nur das ab, wofĂĽr er steht, dafĂĽr aber in sowohl implikativer wie appositioneller  und in freier Weise der Bildung. (Ein erzwungener Begriff eines Bildes ist nicht möglich.)   Wir können, mĂĽssen nicht, sakramentale Begriffe der Durchdringung der Wirklichkeit wählen, wie es die Heiligen und Märtyrer des 2. Jhd. getan haben. Aber spräche das noch von einem besonnenen Denken und einer genetischen Erkenntnis? Wir wären vielleicht schon ganz naturalistisch verkommen, akzeptierten nur mehr das empirische Sichtbare – und die ganze unsichtbare Welt des Glaubens, der Vergebung, der Erlösung,  wäre verdunkelt oder vergessen, hätte es nicht diese apostolische Tradition und die kirchliche Vermittlung gegeben. 

Wenn wir die Freiheit als höchste Bedingung des Selbstbewusstsein nicht aufgeben wollen, so legen wir in das Gemüt, in den Geist und Sinn des Heiligen/der damalige Gemeinde, mithin jedem Vernunftwesen, damals  wie heute und morgen, ein gleiches Streben und Hoffen auf Erlösung und Vergebung hinein, und deshalb das Vermögen des freien Nach-Bildens der apriorischen Sinn-Idee. Wir möchten aber doch heute nicht das Männlichkeitsideal des 2. Jhd. nach-bilden und deren ganzes Konvolut von patriarchalen Lebensformen in gleicher Weise mitschleppen wie die Erlösung selbst?  Was wäre das für eine vermittelte Erkenntnis und Wahrheit?  

1) Es ist die Schönheit der Transzendentalphilosophie, dass sie das Sichbegreifen des Begriffes zum Objekt machen kann –  und nicht im metaphysischen oder hermeneutischen Zirkel hängen bleiben muss. Da gibt es einerseits das vorausgesetzte Material, das Begriffene (die apriorische und positive Offenbarung), andererseits das freie Begreifen und den freien Umgang mit dieser Erfahrung.  Dieser Zirkel kann von da nach dort und umgekehrt aufgelöst werden, wenn die Einsicht sich selbst einzusehen vermag als das, was sie ist, genetische Wahrheit eines sich selbst begrĂĽndenden Wertes zu sein.  2

Kann und darf als geistiges Sinnsubstrates der kirchlichen Ämter  eine epistemologische Quelle der Erzeugung angenommen werden, eine genetische Einsicht ihrer Notwendigkeit, aber mit transzendental-regulativer  Praxis und kluger Administration?  So muss ich und kann ich annehmen, dass seit 1800 Jahre die gleiche Begründung und Rechtfertigung aus den Begriffen kommt, die gleiche epistemologische Sinnquelle fließt, die gleiche intelligible und interpersonale Sinnordnung des Glaubens und und der Hoffnung besteht – mit der Auflage und Aufgabe, dass ich heute die Anwendungsform gleichermaßen verantwortungsvoll und klug-pragmatisch reflektiere, dem Inhalt nach gebunden, implikativ, der Anwendungsform nach frei, appositionell.  

Die Anwendungsbedingungen eines Begriffes überhaupt mitzubedenken, das gehört prinzipiell und transzendental-konstitutiv zu einer philosophischen Durchdringung eines Gegenstandens; das Wie des Verstehens einzelner, faktischer Anwendungsbedingungen, kann nur transzendental-regulativ erreicht werden.
Ich lese die Texte so, wie jetzt öfter angeklungen, dass transzendental-konstitutiv die Notwendigkeit bestand, eine sakramentale Weltsicht zu installieren,
 kohärent und korrelativ  zum absoluten Geltungsgrund einer  apriorischen und positiven Offenbarung; die Ausführung und Anwendung musste natürlich regulativ  und hermeneutisch angepasst und pragmatisch erfolgen.  
Die Anwendungsbedingungen zu reflektieren, das ist ständige Aufgabe, davon ist keine Generation ausgenommen,  aber ebenso, die Potenz einer genetischen Einsicht einer durch die Zeit hindurch zu vermittelnden apriorischen Sinnidee zu bewahren. Entfiele dieser lebendige Bezug, entfällt auch die Einsicht in die Realisations- und Versinnlichungsbedingungen. Ohne Evidenz der aprorischen Sinnidee, entfällt früher oder später auch die Evidenz der  Anwendungsbedingungen.3

2) Dass der Akt des Begreifens sich selbst zum Objekt des Denkens und Einsehen machen kann, ist schlechthin Tradition seit Platon. Das Denken der Prämissen bedeutet auch einen Vollzug, das Denken der Freiheit bedeutet auch deren Sein (ihre Existenz), die Idee des Guten ist realiter Vollzug des Guten, das Begreifen ist ein Selbst-Begreifen, der Begriff ist selbstständiger Grund seines Sichbegreifens. Die Objektwelt steuert (nur) das materiale Substrat für den actus des Begreifens bei. Das Erkennen der christlichen Sinnidee ist überzeitlich wahr und wirklich – und schließt ihre Realisierung und Versinnlichung  ein  in kluger, pragmatischer Weise.

Indem der Begriff sich selbst in seiner Mächtigkeit des Sich-Begreifens erkennt, aber hoffentlich auch in Selbstbescheidung sein Bezogensein auf seinen genetischen Grund einsieht, kann er seinen Anteil in der Geschichte der Darstellung einer göttlichen Sinn- und Heilsordnung erkennen und sich dessen bewusst sein: er hat die Funktion einer Folge, Folge des absoluten Grundes zu sein. Der Begriff durchschaut die genetischen Zusammenhänge seines Begreifens als ein Begreifen des einen durch ein anderes.

Der Heilige/der Autor oder die dahinterliegende Gemeinde begriff sowohl die apriorische Vernunftoffenbarung wie die positive Offenbarung in seinem/ihrem  Akt des Erkennens, und zugleich seinen/ihren  subjektiven  Anteil daran, dass eine Form der Anwendungsbedingung gefunden werden musste d. h. nicht fehlen durfte, damit a) dieses Licht nicht verloren oder erlöschen möge, weiters, b) damit jeder/jede zu jeder Zeit Zugang habe zu dieser Gnade.

Ich höre einen gewissen apokalyptischer Grundton in den „Sieben Briefe“ heraus, ein gewisses unruhiges, besorgtes Drängen.  So verstehe ich sogar die Bereitschaft zum Martyrium – dass ich anfangs psychologisiert habe (siehe 1. Teil). Es möge die nachfolgende Generation die VerkĂĽndigung nicht verloren – und deshalb die Einsetzung einer gewissen sakramentalen Ordnung.  

3) Das Pochen des Heiligen/des Autors auf die reine Lehre, auf Eintracht, auf Gehorsam, auf die gĂĽltige Feier der Sakramente, auf eine erste rudimentäre Form von kirchlichen Ă„mtern – das ist kein patriarchaler Selbstzweck. Da wären  die Briefe ganz anders ausgefallen. Man spĂĽrt förmlich das  Suchen nach notwendig gewordenen Strukturen, ein Suchen nach ersten rechtlichen Sicherheiten. Nicht, um die Männerherrschaft zu untermauern, sondern die genetische Erkenntnis der positiven Offenbarung von allen fĂĽr alle zu aller Zeit besser zu garantieren. Es ist alles noch in Schwebe begriffen, es entsteht eine schwebende Anschauung einer sakramentalen Heils- und Sinnordnung inklusiv geweihten Ă„mtern.  
Nicht ein metaphysisches System oder eine bereits juristische Verfassung von „Kirche“ war schon da, die die Ă„mter „Bischöfe“, „Presbyter“ und „Diakone“ verteilen konnte -nur historisch gab es diese Begriffe bereits  -, sondern eine erst schwebende Anschauung von Gemeinschaft, von „Kirche“ schuf  die neu interpretierten Ă„mter und eine erste kirchliche „Hierachie“. (Das Wort „Hierarchie“ kommt, wie gesagt, noch gar nicht vor. Nach 1800 Jahren Verfestigung kirchlicher Strukturen wird aber umgekehrt argumentiert, dass ein System von Amtsträgern die Ă„mter vergeben oder nicht vergeben kann, d. h. z. B. den Frauen verweigern kann. Es ist kirchenrechtlich und episkopal alles geregelt – aber ist das der Vollzugscharakter der repräsentierenden Darstellung von „Kirche“. Zu den Ă„mtern wird in letzter Zeit viel nachgedacht – nur ein Beispiel: Aus „Zur Debatte“ des Kath. Akademie Bayerns – siehe Zum Dienst in der Kirche – Ă„mter, Debatte 2019
Die kirchlichen Ă„mter zur Zeit 165/170 n. Chr. ergaben sich konsekutiv mit dem  eschatologischen Vorbehalt, dass in prekärer Stunde  möglichst viele Anteil bekommen mögen an der angebotenen Gnade und Erlösung.  Die transzendental-logische Idee des Rechtes und des Schutzes jedes einzelnen schuf logisch-konsequent eine erste rudimentäre Verfassung der „Kirche“ – analog zu einem konsequenten „Vereinigungsvertrag“ zum Schutze jedes einzelnen in einem Staate.  Inwieweit in den Staaten dieser Schutz dann gewährt wird – das ist oft krasser Widerspruch!)  

Eine rein historische und kritische Exegese solcher Texte des frĂĽhen Christentums verläuft sich  in eine  Schilderung verschiedener Traditionen mit verschiedenen Ă„mtern. Welche Formen damaliger Zeit sollten heute als  Entscheidungskriterium herangezogen werden?  Ohne transzendentale Deduktion der Möglichkeit einer schwebenden Anschauung „Kirche“ und genetischer Erkenntnis der positiven Offenbarung – und  ohne  metaphysische Wirklichkeit der Wirksamkeit einer sakramentalen Heilsordnung verläuft sich alles im Sand ewiger Diskussion.   Die systematische Theologie streitet dann gegen die historische – und unterliegt.

4) Ich zitiere jetzt aus der  LektĂĽre einer Deduktion eines rechtlichen „Vereinigungsvertrages“, um die Notwendigkeit einer staatlichen – und im weiteren Sinne auch kirchlichen –  Institutionalisierung einsichtig zu machen.
Mit der Intention, dass jeder einzelne den einzelnen schĂĽtze, ergibt sich – da der konkret Betroffene zunächst unbestimmt ist – das Ganze zu schĂĽtzen; dieses wiederum schĂĽtzt den konkret Betroffenen; diese besondere Art von Vertrag, in dem der einzelne sich nicht mehr mit konkret anderen einzelnen, sondern mit unbestimmt einzelnen, die in ihrer Unbestimmtheit ein Ganzes bilden, verbindet – das kann man nennen einen „Vereinigungsvertrag“ (Fichte, Grundlagen des Naturrechtes, 1796, SW III, S 198. 204 u. a.) 

GefĂĽhlt wurde die Gefahr, in der der Heilige/der anonyme Autor/die Gemeinde stand: die Repression des Glaubens, der
Synkretismus des Götterglaubens, die doketistischen und gnostischen und judäischen Sitten und Gebräuche – aber entscheidend und sakramental wirksam sollte die geschenkte Gnade, die Botschaft der Vergebung, die Wiedergeburt aus dem Glauben, werden. Die Relevanz der zu gewinnenden Hoffnung, die Relevanz der sakramentalen Sinn- und Lebensordnung, die Relevanz der Sinnidee, sie sollte unmittelbar gegenwärtig gesetzt werden im Gegensatz zur ĂĽbrigen Kultur und Welt. So entstand die Notwendigkeit einer neuen Sinn-Ordnung, inklusiv Weihe-Ă„mter – nicht zwecks Verfestigung des Patriarchates. 

5) Wie FICHTE durch das von ihm angewandte transzendentale  Verfahren die Einheit des Gemeinwillens als formale und materiale Einheit sieht,  als Gleichheit an Rechten,  in sozialverträglicher Form,  als immanente Idee der Gerechtigkeit,  so möchte der Heilige/der Autor/die Gemeinde damals 165/170 n. Chr.  die Schematisierung der Sinn-Idee ĂĽber formale und materiale Repräsentationsformen  weiterfĂĽhren, sprich in Sakramenten, in der Nächstenliebe, in neuer Sozialverträglichkeit, in einem religiösem Leben – und in „geweihten“ Amtsträgern. Die Alternative wäre gewesen, anarchistisch alle Dingen ihren Lauf zu lassen, d. h. die verschiedensten Ideen nebeneinander gelten zu lassen, „Irrlehren“, wie die Sieben Briefe sie oft erwähnen, die Gnosis, das Judentum, die römischen Götter. (Siehe historische Literatur zum Leben dieser Zeit).  

Diese Anarchie widerspräche aber total der genetischen Einsicht in den Sendungsauftrag JESU, möglichst viele zu retten.
Anders gesagt: Es soll sich sozusagen  nicht jeder/jede selbst seine/ihre Vergebung  und Gnade  organisieren und sichern mĂĽssen – wie bisher im pluralistischen Treiben. 

Der Hl. IGNATIUS /der anonyme Autor/die christliche Gemeinde, so mein Schlussresümee, waren so gepackt und ergriffen von der neuen religiösen Sinnordnung und Sinnidee, dass es noch außerhalb seines/ihres hermeneutischen Denkhorizontes und außerhalb des prekären Anforderungskataloges  lag, für die kirchlichen Weiheämter ebenso Frauen einzubeziehen. Seine Worte stellen für mich aber keinen positiven Ausschluss der Frauen dar, sondern nur eine damals ausreichende und verantwortungsbewusste, besonnene  Sicht ideeller Realisierung (inklusiv der damals eingebundenen, indirekt mitwirkenden Frauen). 

© Franz Strasser, 30. 9. 2019.

1 Einen materialen Geltungsgrund eines geeinten, interpersonalen Verstehens frei zu legen, würde jetzt vieler Gesetze und Ableitungen der Handlungen der Vernunft bedürfen. Ich würde dabei auf die Ableitungen Fichtes in der WL 1801/02 verweisen bzw. auf andere geschichtsphilosophische Darlegungen von ihm. In Seminaren hat Dr. Franz Bader stets auf die inkarnatorische Leseart der WLn hingewiesen. Nur ein Beispiel u. v. a.: Es heißt in der WL 1801/02: „Die allgemeine Wahrnehmung hat zu ihrem Grundstoffe | durchaus nichts Anderes, als das Verhältniss des wahrnehmenden Individuum zu andern Individuen in einer rein intelligibeln Welt; denn nur inwiefern sie dies hat, ist sie, und ist überhaupt ein Wissen. Ohne dies zu haben, käme sie überall nirgends zu sich selbst, sondern zerflösse in das unendliche Leere, wenn es dann überhaupt einen Menschenverstand hätte, sie dann auch nur insofern zu setzen, um sie zerfliessen zu lassen. (GA II, 6, 115 recto; bzw. Ausgabe Meiner, S. 213).

2Vgl. J. Widmann, Die Grundstruktur des transzendentalen Wissens nach Joh. Gottl. Fichtes Wissenschaftslehre 1804/2, Hamburg 1977, S 60.

3„Der theoretische Ansatz der Möglichkeit von Selbst-Erkenntnis hat eine besondere Konsequenz. Setzt man Erkenntnis nur als Erkenntnis von Objekten an, die ihr gegenüber als selbstständig und unabhängig gefasst sind, so lässt sich theoretisch die Aktivität im Erkenntnisvorgang diesen Objekten zuschreiben. Wird aber angesetzt, dass Erkennen könne auch sich selbst erkennen, muss notgedrungen seine eigene Aktivität des Erkennens mit gesetzt werden.“ J. Widmann, ebd. S 60.

4Hans Georg von Manz, Fichtes transzendentale Gerechtigkeitskonzeption, S 23. 24.

Autor: Franz Strasser

Dr. Franz Strasser