Zweckrealisation im praktischen Bereich – 3. Teil

Die Begründung des Zweckbegriffs im REINEN WILLEN erhält absteigend ab § 13 die Funktion, die Versinnlichung und Verzeitung des REINEN Willens ideal darzustellen und zu zeigen. Oder anders formuliert: Der Zweckbegriff erhält die Aufgabe, die Deduktion der Versinnlichungs- und Verzeitungsformen des REINEN WILLENS zu konkretisieren und zu applizieren.Weiterlesen

Zur Deduktion des Leibes – WLnm 2. Teil

Dem formal freien Willen in den §§ 4 – 13  der WLnm sind zwei zwei Bedingungen vorgegeben:
a) Die für den Zweckbegriff und Zweckentwurf immer wieder
vor-gegebenen Mannigfaltigkeiten in den Sinnengefühlen und
b) die über die Sinnengefühle hinausgehende Bedingung von
Sollensgefühlen, wie sie dem reinen Willen selbst entspringen.Weiterlesen

Dem formal freien Willen in den §§ 4 – 13  der WLnm sind zwei zwei Bedingungen vorgegeben:
a) Die für den Zweckbegriff und Zweckentwurf immer wieder
vor-gegebenen Mannigfaltigkeiten in den Sinnengefühlen und
b) die über die Sinnengefühle hinausgehende Bedingung von
Sollensgefühlen, wie sie dem reinen Willen selbst entspringen.Weiterlesen

Zum Zweckbegriff in der WLnm FICHTES – WLnm 1. Teil

Dies ist ein Exzerpt aus einer erneuten Lektüre der WLnm, rein aus persönlichem Interesse, getan für’s eigene Denken und Schreiben.

Im Unterschied zu KANTS „Kritik der Urteilskraft“ wird von Fichte aus drei Gründen der Zweckbegriff als konstitutiv für unser Erkennen und Handeln herausgestellt:

1) Einmal für den sittlich-praktischen Bereich.Weiterlesen

Das Leib-Seele-Problem

In der Neurophysiologie und generell in der evolutionären Erkenntnistheorie (abk.=EE) wird die Auffassung vertreten, Erkennen sei eine Gehirnfunktion. Folglich müsse die Rede vom Bewusstsein in eine nichtsubjektivistische Sprache transformiert werden. Alle mentalen Phänomene sind naturalistisch erklärbar durch Reduktion auf physische Phänomene.Weiterlesen