Die Prinzipien der Gottes-, Sitten- und Rechtslehre, 13. – 17. Stunde – 3. Teil

13. Stunde

Das unveränderliche Eins im Wissen als Geltungsform ist kein stehendes Faktum (ebd. S 57 Z 9), sondern eine Quelle. Das Wesen dieser reinen Geltung als in sich immanent im Wissen – weil Form eines über alles geltenden Geltung des Lichtes, der Erscheinung – und zugleich als dem Wissen transzendent, weil es projiziertes Licht ist, innere Anschauung, Bewusstsein, ist absolute qualitative Einheit, wesentliche Einheit, „ausschließend durchaus alle Unterscheidung und Spaltung“ (ebd.Weiterlesen

Die Prinzipien der Gottes-, Sitten- und Rechtslehre, 8. – 12 Stunde. 2. Teil

GSRL – 2. Teil (8. – 12. Stunde) 

8. Stunde

Die Freiheit des Tuns hat offensichtlich das Wissen „in seiner absoluten Qualität“ (ebd. S 34 Z 25) schon vorausgesetzt, deshalb muss das Wissen selbst auf seine Wissbarkeit untersucht werden – um Freiheit vom Wissen abzuleiten.Weiterlesen

J. G. Fichte, Die Prinzipien der Gottes-, Sitten- und Rechtslehre, 1805. 1. – 7. Stunde -1. Teil

J. G. Fichte, Die Prinzipien der Gottes-, Sitten- und Rechtslehre. Vorgetragen im Februar und März 1805 in Berlin, Kommandantenstr. No. 9.

 

Einleitung – meinerseits:

Diese Vorlesungen schließen inhaltlich an die drei Vorträge der Wissenschaftslehre 1804 an. Ein 4. Vortrag der WL 1804 folgte im Sommer 1805 noch in Erlangen.Weiterlesen

Die Einheit des „Ich denke“ bei KANT – 2. Teil

1) Die Verhältnisbestimmung von (subjektiven) Erkenntnisbedingungen und (objektiven) Gegenstandsbedingungen macht die spezifische transzendentale Erkenntnistheorie Kants aus, das Denken der Möglichkeit von Erfahrung nach reflexiv nachvollziehbaren Bestimmungsgründen. Die Einheit des „Ich denke“ steht in einer Geltungsdifferenz zur Wahrheit in der Übereinstimmung mit der Erfahrung. Weiterlesen

1) Die Verhältnisbestimmung von (subjektiven) Erkenntnisbedingungen und (objektiven) Gegenstandsbedingungen macht die spezifische transzendentale Erkenntnistheorie Kants aus, das Denken der Möglichkeit von Erfahrung nach reflexiv nachvollziehbaren Bestimmungsgründen. Die Einheit des „Ich denke“ steht in einer Geltungsdifferenz zur Wahrheit in der Übereinstimmung mit der Erfahrung. Weiterlesen

Von wem geht das Recht aus?

Die Legitimation von Recht und Herrschaftsausübung ist mir schon immer eine Frage gewesen.

Wenn in unserem österreichischen Verfassungsgerichtshof die goldenen Letter prangen: „Österreich ist eine demokratische Republik“ und „Ihr Recht geht vom Volk aus“, so ist darin viel verpackt an Herrschaftsbegründung und Herrschaftsausübung, an Machtbegrenzung des Staates und Schutz des einzelnen.Weiterlesen