Kritische Husserllektüre – (2. Teil)

E. HUSSERL, Cartesianische Meditationen, § 41

Gerade weil mir der Sinnbegriff als transzendentale Idee sehr kostbar erscheint, zweitens der Transzendenzbegriff vor aller subjektivistisch/idealistischen Relativität frei gehalten werden soll, erlaube ich mir ein kleines Stück der „Cartesianischen Meditationen“ von E. HUSSERL herauszugreifen. M. E. haben diese „Meditationen“ nichts Cartesisches mehr an sich, weil sie den Denkakt des „cogito, sum“ bzw. „sum, Deus est“ total verdrehen und verobjektivieren.

I) § 41 (….) Transzendenz in jeder Form ist ein innerhalb des Ego sich konstituierender Seinssinn. Jeder erdenkliche Sinn, jedes erdenkliche Sein, ob es immanent oder transzendent heißt, fällt in den Bereich der transzendentalen Subjektivität als der Sinn und Sein konstituierenden. Das Universum wahren Seins fassen zu wollen als etwas, das außerhalb des Universums möglichen Bewußtseins, möglicher Erkenntnis, möglicher Evidenz steht, beides bloß äußerlich durch ein starres Gesetz aufeinander bezogen, ist unsinnig. Wesensmäßig gehört beides zusammen, und wesensmäßig Zusammengehöriges ist auch konkret eins, eins in der einzigen absoluten Konkretion der transzendentalen Subjektivität. (…) (Phil. Bibliothek Meiner, 19953, 86.

Solche Analysen bergen einen zweifachen Widerspruch: a) eine absolute Konkretion kann und darf nicht durch eine, Husserl nennt sie „transzendentale“,  Subjektivität erzeugt sein, so ist sie gerade ihrer Konkretion beraubt zugunsten einer idealistischen Abstraktion.

b) Wenn die Transzendenz der Seins-Sinn schlechthin sein soll, so kann er de jure gerade nicht durch die faktische Reflexion erzeugt sein. Diese Transzendenz hier bei Husserl scheint mir nichts anderes als eine subjektive/idealistische Vorstellung zu sein, die aber in ihrer Gültigkeit und Evidenz nicht bewährt werden kann.   Im Gegenteil, so müsste a) diese subjektive/idealistische Vorstellung in einem cartesianischen Zweifel zuerst vernichtet werden, um b)  zugunsten eines absoluten Anspruchs, der zwar in der Reflexion, aber nicht durch die Reflexion, sich als Wahrheit legitimieren kann. 

Die Transzendenz einfach in einen Denkakt zu verwandeln, der dann für eine mögliche egologische Auslegung als möglicher Seinssinn in Frage kommt, unterschlägt die bereits im Denkakt a) existentielle Basis des Denkens einer reiner Möglichkeit, die als angehobene Möglichkeit mit der Wirklichkeit eines Seinsinns schon rechnen muss, will sie sich überhaupt erklären und behaupten, und b) bleibt selber in seinen unbewussten Interessen und Intentionen unerkannt. Der phänomenologische Reflexionsansatz, wie in Husserl hier schildert, ist sich seiner prinzipiellen Erkenntnisbedingungen selbst ungewiss, zumindest müsste er das sein!

Meine Sicht: Der Reflexionsakt des Fragens nach den Bedingungen der Möglichkeit des Wissens ist nicht eine bloße unendliche Möglichkeit des Denkens von Ausdehnung und Transzendenz, sondern bereits eine modal bestimmte, „angehobene“ Möglichkeit des Denkens von Transzendenz und setzt ipso facto sowohl a) auf Seiten des unendlichen Vermögens zu teilen und des quantitativen Hinausgehens eine endliche Totalität der Wissensformen voraus, mittels derer Wahrgenommenes und Sinnliches verarbeitet werden und b) auf Seiten des Wahrgenommenen und Gefühlten eine Seinsqualität, die ebenfalls einen Totalsinn voraussetzt, und als Wahrgenommenes, Gefühltes, sinnlich Erfahrenes, eine sinnliche Einschränkung des gedachten Totalsinnes darstellt.

Das natural sinnlich Erfahrene wie geistig sinnhaft Erfahrene kann doch nicht willkürlich zur subjektiven Sinnauslegung herabgestuft werden! Das beraubt das sinnlich natural Erfahrene wie geistig sinnhafte Erfahrene ihrer je eigenen Qualität und Valenz. 

II) (…) In dieser systematischen Konkretion durchgeführt ist die Phänomenologie eo ipso transzendentaler Idealismus, obschon in einem grundwesentlich neuen Sinne; nicht in dem eines psychologischen Idealismus, nicht eines Idealismus, der aus sinnlosen sensuellen Daten eine sinnvolle Welt ableiten will. Nicht ist es ein Kantianischer Idealismus, der mindestens als Grenzbegriff die Möglichkeit einer Welt von Dingen an sich glaubt offen halten zu können — sondern ein Idealismus, der nichts weiter ist als in Form systematisch egologischer Wissenschaft konsequent durchgeführte Selbstauslegung meines Ego als Subjektes jeder möglichen Erkenntnis, und zwar in Hinsicht auf jeden Sinn von Seiendem, mit dem es für mich, das Ego, eben soll Sinn haben können. (Hervorhebung von mir) Dieser Idealismus ist nicht ein Gebilde spielerischer Argumentationen, im dialektischen Streit mit Realismen als Siegespreis zu gewinnen. Es ist die an jedem mir, dem Ego, je erdenklichen Typus von Seiendem, und speziell an der (mir durch Erfahrung wirklich vorgegebenen) Transzendenz der Natur, der Kultur, der Welt überhaupt, in wirklicher Arbeit durchgeführte Sinnesauslegung.(Hervorhebung von mir) Dasselbe aber sagt: systematische Enthüllung der konstituierenden Intentionalität selbst. (…) (ebd. § 41, S 88)

Ich möchte antworten mit einer Phänomenologie nach FICHTE – und zitiere, ebenfalls als ein beliebiges Beispiel seiner vielen phänomenologischen Darstellungen aus der 3. Vorlesung „Thatsachen des Bewußtseyns“ von 1811 (TdB, 1811): Am Ende dieser Vorlesung zum Thema der Möglichkeit äußerer Wahrnehmung in einer konkreten Sinnes-Erfahrung überprüft FICHTE das Verhältnis der Qualität zu der Ausdehnung. Wird nur eine Linie geteilt in der Ausdehnung, also nur das unendliche Vermögen zu teilen in der Quantität angeschaut, ist die Grenze willkürlich setzbar; wird hingegen auf eine Qualität in der Verschiedenheit der Qualitäten reflektiert, ist die Grenze nicht willkürlich setzbar, sondern eine Qualität schränkt den „vergleichenden Totalsinn“ ein auf ein besonderes Sein und den Sinn auf einen besonderen Sinn innerhalb des Sichselbstbewusstseins des Sinnes.

Die Qualität auf Seiten des Wahrgenommenen, Erfahrenen ist also gerade keine unendliche Größe und Transzendenz, die von HUSSERL zur beliebigen, quantitativen Seinsgröße, auf „Sinnauslegung“ hin uminterpretiert und verdreht werden darf. Polemisch ausgedrückt: HUSSERLS Transzendenz ist nur eine vorgestellte, quantitative Größe, aber eigentlich keine Sinn-Erfahrung dem ursprünglichen Wortsinne nach.

Wenn ich mit Beginn der 4. Vorlesung der „Thatsachen des Bewußtseyns“ die fichteschen Phänomenologie der husserlschen Phänomenologie noch weiter entgegensetzen will: Der Qualität nach geschieht die Begrenzung in einer Sinneserfahrung gegenüber einer größeren Sphäre anderer Qualitäten und gegenüber der Totalanschauung der Empfindbarkeit überhaupt, aber immer innerhalb einer endlichen, geschlossenen Totalität der Wissensformen „In jeder Empfindung ist Selbstanschauung des Wissens“. (ebd. S 295)

Dies bedeutet aber jetzt, dass der Umfang des Allgemeinen, welches in jeder Wahrnehmung einer sinnlichen Qualität beschränkt oder begrenzt wird, zwar größer sein kann als bloß eine quantitative Selbstbeschränkung auf eine einzige sinnliche Qualität, aber das ändert nichts an der Gewissheit einer je erfüllten Sinneserfahrung im sinnlichen Bereich bzw. an der Gewissheit einer je geistigen Sinnerfahrung – bzw. an der ebenfalls differenziert in Negation wahrgenommenen  Nicht-Ausgeglichenheit und Unerfülltheit einer Sinneserfahrung (im sinnlichen Bereich) bzw. einer Negation des Sinns in einer Widersinnigkeit im geistigen Bereich.

Jede Wahrnehmung einer sinnlichen Qualität ist ihrem Wesen nach auf den Totalsinn (Totalanschauung, Empfindbarkeit) (ebd. S 295. 297) bezogen und stellt durch die Wahrnehmung eine mehrfachen Beschränkung des Totalsinns da. Jede äußere Wahrnehmung hat die Spannweite einer Art „omnitudo von Qualitäten“ oder Empfindungen zur Voraussetzung bzw. jeder geistige „Wahrnehmung“ setzt eine geschlossene Totalität, eine omnitudo von Sinnerfüllung und Wertrealisation bzw. in Negation Nicht-Erfüllung, voraus. 1

b) Der Ausdehnung nach geschieht die Beschränkung aber frei, sie ist eine„Selbstanschauung des Vermögens.“ (ebd. S 295) Diese „omnitudo“ der Beschränkung des Möglichen hinsichtlich der quantitativen Beschränkung ist unermesslich. Die der Qualität nach muss nicht unermesslich sein. 

Jede Wahrnehmung ist eigentlich das genaue Gegenteil von der ziemlich begrenzten Erscheinungssphäre, die sie auf den ersten Blick zu sein scheint; sie ist vielmehr so geartet, dass die Beschränkung nicht nur von einer Art omnitudo ist, sondern eigentlich von zweien, so dass ein Minimum an äußerer Wahrnehmung nichts Geringeres als die doppelte omnitudo des Möglichen ist, d. h. a) des Totalsinn oder der Totalanschauung bzw. Empfindbarkeit und b) des unendlichen Vermögens zu teilen.

Beides gehört aber zusammen in der äußeren Wahrnehmung. „Also die Wahrnehmung ist überhaupt Selbstanschauung des Wissens in zwei sehr verschiedene Bestimmungen, theils als ursprünglich seyend so und so, theils als ursprünglich freies Vermögen.“ (TdB, ebd. S 295.296)

In der wirklichen Wahrnehmung sind, auch wenn sie völlig ungleichartig sind, Qualität und Ausdehnung nicht isoliert, sondern die Selbstanschauung des Wissens setzt sie ineins und „setzt ein Seyn unter und giebt so der Qualität und der Ausdehnung einen Träger. Sie werden Eigenschaften des Seyns, Accidenzen der Substanz nach der Sprache der Philosophen.“ (ebd. S 296)

In der „Selbstauslegung meines Ego als Subjektes jeder möglichen Erkenntnis“  – in der Diktion HUSSERLS auch „konstituierende Intentionalität“ genannt -,  ist der Ausgangspunkt von vornherein falsch gewählt: Um die wahre Qualität und die Freiheit eines Wahrnehmenden und Wahrgenommenen in einer Synthesis des Sinns zu finden, müsste umgekehrt gerade jede qualitative Sinnerfahrung das Ego spezifizieren, jetzt zweifach möglich als natural-sinnliche oder geistige Sinnerfahrung für ein Ego, und zweifach im modus des a) der überhaupt Möglichen und b) des unendlichen Vermögens zu teilen. Das Phänomen des „Ego“ und der ganzen Interpersonalität, der Natur und der Kultur, entspringt erst der transzendentalen Sinnidee (als höchste Wert- und Sinnidee) und nicht umgekehrt.

Weiters: Wenn HUSSERL den Sinnbegriff schon so hervorhebt – unwillkürlich wurde er vom transzendentalen Gedanken dazu getrieben – so bleibt die doppelte omnitudo einer speziellen Sinneserfahrung innerhalb eines Totalitätssinnes wie die Einschränkung eines unendlichen Hinausgehens zugunsten einer konkreten Bestimmung des Geteilten (durch Freiheit) gerade als Transzendenz einer göttlichen, erscheinenden Sinn-Erfahrung übrig. Diese Transzendenz ist nicht relationiert durch ein auslegendes Ego (sozusagen psychologisiert), sondern bestimmt (erfüllt) von die sinnlichen wie geistigen Empfindungsqualität bzw. umgekehrt vom Maß des Nichterfüllten kraft modus der Vorstellung des Möglichen überhaupt und kraft Freiheit des sittlich-praktischen Wollens.  

Vom transzendentalen Sinnbegriff unbewusst getrieben, entdeckt zwar HUSSERL dieses Phänomen der Sinnauslegung, aber dies als „transzendentaler Idealismus“ zu beschreiben und darauf noch stolz zu sein, ist kein Ruhm.  

(c) Franz Strasser, 4. 1. 2019

Literatur:

E. Husserl, Cartesianische Meditationen: eine Einleitung in die Phänomenologie. Hamburg, Meiner, 1995.
Ders., Phänomenologie der Lebenswelt. Ausgewählte Texte II, Reclamausgabe, Stuttgart 1998.
Ders., Die phänomenologische Methode. Ausgewählte Texte I, Reclamausgabe, Stuttgart 1998. 

J. G. Fichte,  „Thatsachen des Bewusstseyns“ von 1811, Kollegnachschrift Halle, fhs 2 (frommann-holzboog Studientexte) 2003. (=GA IV/4, 125-191).

1Vgl. Mario Jorge de Carvalho, Ausdehnung und Freiheit,ebd. S 82. Siehe auch Wlnm § 6.

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Autor: Franz Strasser

Dr. Franz Strasser