1) Die Verhältnisbestimmungen von (subjektiven) Erkenntnisbedingungen und (objektiven) Gegenstandsbedingungen macht die spezifische transzendentale Erkenntnistheorie Kants aus, das Denken der Möglichkeit von Erfahrung nach reflexiv nachvollziehbaren Bestimmungsgründen. Die analytische Einheit des „Ich denke“ steht in einer Geltungsdifferenz zur Wahrheit in der Übereinstimmung mit der Erfahrung. 1
Die analytische Einheit des „Ich denke“ und der Apperzeption muss zugleich eine synthetische Einheit einer objektiven Einheit voraussetzen, wenn sie wahr und gültig sein soll. Kommt jetzt die Einheit der Erkenntnis durch die Einheit des „Ich denke“, „dass alle meine Vorstellungen begleiten können muss“ (KrV B 132) ganz spontan, oder liegt die Einheit der Erkenntnis in einem nachträglichen, nachbildenden und abbildenden Verfahren der Vereinheitlichung einer vorgegebenen, vorliegenden Mannigfaltigkeit? Nachträglich und nachbildend würde die Mannigfaltigkeit in der Anschauung gemäß des synthetisierenden Verstandes geordnet und zur Einheit des „Ich denke“ zusammengefasst und darin gewusst? Wer oder was garantiert aber, dass diese Verhältnisbestimmung Denken/Mannigfaltigkeit in der Anschauung wahr und gültig ist? (Gültig im Sinne von werthaft allgemeingültig, nicht bloß gesellschaftlich anerkannt.)
Wenn ich KANT nachspreche, dass die analytische Einheit des „Ich denke“ und die anderen apriorischen Begriffe zwar nur durch eine objektive Erkenntnis und Synthesis bewährt werden und wahr sind, so könnte das nur eine Gewohnheit des Denkens (aus vielen Erfahrungen) sein, wie S. Maimon skeptisierte? Es müsste genetisch und vom Begriff her eingesehen werden, ob und wie aus einer analytischen Einheit des „Ich denke“ und der apriorischen Begriffen zu synthetischen Erkenntnissen a priori in der Erfahrung gegangen werden kann, ohne die Erfahrung als Beweismittel und als faktische Voraussetzung im vorhinein heranzuziehen (als allgemein geltend und allgemein gültig).
2) In der Sicht FICHTES muss der analytischen Einheit der Erkenntnis der Gegenstände sinnlicher Erfahrung (nach KANT gesprochen) eine erkennbare Einheit von Subjekt und Objekt zugrunde liegen, ein formales und materiales Substrat, ein Transzendental der Wahrheit, aus dem gleichursprünglich sowohl die Wissensbedingungen wie die Seinsbedingungen (der Gegenstände sinnlicher Erfahrung) hervorgehen. Kant setzt das Transzendental der Wahrheit nur voraus, ohne es begrifflich zu durchdringen. Die These von KANT gilt natürlich weiterhin als Aufgabe und Ziel, dass „(…) die Erkenntnisbedingungen auch die der Gegenstände selbst (sind) “ (KrV, A 158), – aber ohne genetisches Wissen um die Einheit von Erkennen und Sein bleibt ewig eine unüberbrückbare, unendliche Diskrepanz.
Der Weg der Überbrückung von Denken zu Sein und umgekehrt muss eine totale Schematisierung sein, worin evident die Einheit eingesehen werden kann.
FICHTE wird es dann so sagen: “Kant, der die Kategorien ursprünglich als Denkformen erzeugt werden läßt, und der von seinem Gesichtspunkte [sc. der Kritik] aus daran völlig Recht hat, bedarf der durch die Einbildungskraft entworfnen Schemate, um ihre Anwendung auf Objekte möglich zu machen” (J. G. Fichte, “Grundriß des Eigenthümlichen der Wissenschaftslehre”, Akad.-Ausg. 1,3,189) – und in Ausführung der Evidenz der Einheit von bildender und gebildeter Schematisierung und Sein der Dinge wird Fichte formulieren: “In der Wissenschaftslehre [sc. als einem System der Vernunft] entstehen sie [sc. die Kategorien] mit den Objekten zugleich und um dieselben erst möglich zu machen, auf dem Boden der Einbildungskraft selbst.” (Ebd.)
Anders gesagt: Philosophie soll im Sinne KANTS nach FICHTE ebenfalls a) die Grenzen der Erkenntnis der Vernunft aufzeigen, deshalb „Kritik“ der reinen Vernunft heißen und Analyse bleiben, aber ebenso b) die transzendentalen Wissbarkeitsbedingungen möglicher Erkenntnis anwenden und darstellen können, synthetisch, sodass sie als „Transzendentalphilosophie“ begründete und gerechtfertigte Antworten zu geben vermag auf die Fragen der Erkenntnis und der Erfahrung – darstellbar in einem System der Ideen und als Erkenntnis der Erkenntnis.
M. a. W.: Für FICHTE ist die von KANT extrapolierte transzendental-synthetische Erkenntnisart prinzipiell richtig, aber in ihrem Modalstatus zu einseitig, weil die Geltungsdifferenz in einer prekären Verhältnisbestimmung von analytischer Apperzeption und synthetisch objektiver Erkenntnis nur behauptet wird, nicht einsichtig begründet. Ohne den notwendigen Erkenntnisbedingungen gäbe es keine Apodiktizität der wahren Urteile und keine Erfahrung – und ohne Erfahrung keine Legitimation der Erkenntnisbedingungen. Das ist ein Zirkel. Die angeblich apodiktischen Gesetzesaussagen der transzendentalen Apperzeption, des Vernunft-Ichs, sie sind nur faktisch legitimiert – und harren weiterer Begründung und Rechtfertigung.
3) In zahlreichen Verwendungen taucht bei KANT die Synthesis der transzendentalen Apperzeption auf – z. B. in der „Transzendentalen Analytik“, Ausgabe A der KrV, auf – und wird in der Ausgabe B § 16 ff sogar noch stärker betont (im Vergleich zu A) – siehe z. B. KrV B 132ff u. diverse andere Stellen.
KANT wollte damit die sein kritisches Geschäft leitende Frage auflösen, „ob man nicht die menschliche Vernunft zwischen diesen beiden Klippen (sc. zwischen einem dogmatischer Idealismus wie z. B. bei G. BERKELEY und einem empirischen Skeptizismus eines HUMES) glücklich durchbringen (könne) (…)“ (KrV, B 128).
Vor allem in der 2. Auflage der KrV wird er nicht müde zu betonen, dass die Deduktion der apriorischen Verstandesbegriffe durch die Funktion der transzendentalen Apperzeption geleistet wird, aber, so die crux und der Zirkel, die Kategorien gelten nur für die „(…) Gegenstände möglicher Erfahrung“ (KrV, B 166; oder siehe § 24, KrV, B 149ff). Wie kann er das wissen?
Es ist ein genialer Gedanke – in der Traditionsgeschichte als species sensibilis und species intelligibilis immer schon da gewesen, d. h. in einer rationalen Synthesis wird die Mannigfaltigkeit der sinnlichen Anschauung zusammengefasst und als „species“ benannt -, doch gerade die schematisierende Vermittlung einer intellektuellen Synthesis (Apperzeption des „Ich denke“) mit der sinnlicher Anschauung verlangt selbst eine apperzeptive Form des Wissens, worin im Schematisieren a) die Zeit und der Raum und b) die Objekte gleichzeitig hervorgehen, anstatt bloß faktisch aufgenommen zu werden.
4) Ich will die immense Leistung FICHTES (als Lösung dieser Fragen) hier nur kurz skizzieren: Es ist das „Schweben der Einbildungskraft“, das in Unterschiedenheit, aber nicht in Wohlunterschiedenheit, in Unschärfe Anschauung und Begriff der Objekte vermittelt. Das Schweben (dia-legein) der Einbildungskraft zwischen dem durch den Anstoß verendlichten und dem die Unendlichkeit ausfüllenden Ich liefert ein Bestimmbares, das von der Vernunft bestimmt werden kann. Das ergibt eine genetische Fünffachheit der Reflexion, die Geltungsform der Ich-Einheit und die materialen Geltungsbereiche Natur, Recht, Moral und Religion und nochmals vermittelt gemäß Implikation und Apposition durch die Evidenz der Geschichte. Vom Begriff der Vernunft aus, eingeschaut als Tätigkeit und Tathandlung, verfolgt die Wissenschaftslehre die systematische Konstitution der einen „Welt“ , der Innen- und Außenwelt und den Aufbau einer geschichtlichen „geistigen Natur“.
“Das Vernünftige Wesen handelt; u. handelt auf eine gewisse bestimmte Art. Man findet in seinem Handeln etwas einförmiges, festes, stets wiederkommendes: z. B. den Begriff der Kausalität [angewendet). Diese Handelnsweisen [des Verstandes] heissen, nachdem sie begriffen sind, […] AllgemeinBegriffe, wenn man die implicite Regel in Sätze bringt, Grundsätze der Vft.” (Fichtes Vorlesungen über Platners „Philosophische Aphorismen“ 1794-1812; J. G. Fichte, Akad.-Ausg. II, 4, 49)
“Auf Veranlassung eines […] Anstoßes auf die ursprüngliche Thätigkeit des Ich produciert die […] Einbildungskraft etwas […] zusammengeseztes (cf. das Bestimmbare). Da im Ich, laut seines Begriffes, nichts seyn kann, das es nicht in sich setze, so muß es auch jenes Faktum in sich setzen, d.i. es muß sich dasselbe ursprünglich erklären, vollständig bestimmen und begründen. Ein System derjenigen Thatsachen, welche in der ursprünglichen Erklärung jenes Faktum im Geiste des vernünftigen Wesens vorkommen, ist eine […] Wissenschaftslehre […]. Ich sage mit Bedacht: die ursprüngliche Erklärung jenes Faktum. Dasselbe ist ohne unser wissentliches Zuthun in uns vorhanden; es wird ohne unser wissentliches Zuthun […] nach den Gesetzen und der Natur eines vernünftigen Wesens erklärt.” (Gr.d. E., Akad.Ausg. 1,3, 143.)
Die Form der Einbildungskraft bezieht sich notwendig auf einen materialen, qualitativen Gehalt des Wissens – wie KANT auf dem Prinzip der Erfahrung bestand in der Bestimmung der transzendentalen Erkenntnisart -, aber gerade an und in diesem Gehalt (Hemmung oder Anstoß oder interpersonalem Aufruf) verzeitet und versinnlicht sich der Setzungs- und Seinsgrund des Bewusstseins. Es ist eine Form einer sich-verzeitenden Selbstanschauung in der Einbildungskraft – nicht unterbestimmt in der Form des objektivistisch vorausgesetzten „inneren Sinnes“ wie bei KANT – aber auch nicht überbestimmt in der Form eines göttlichen Verstandes, der zugleich anschaut, was er begrifflich denkt.
Durch das Schweben der Einbildungskraft werden Begriff und Anstoß – primär als Aufruf zu verstehen, dann als sinnliche Hemmung – zu einer Anschauung verarbeitet und sukzessive verleiblicht, verobjektiviert und verzeitet und verräumlicht.
5) Die Anschauung im „inneren Sinn“ zu generalisieren zu einem Begriff, und umgekehrt, den Begriff so zu restringieren, dass er auf die Anschauung im „inneren Sinn“ passt – das war das explizite Anliegen KANTS im Denken des Schematismus, aber notwendig musste ein Graben zwischen Anschauung und Verstand bleiben, weil die Zeit und der Raum selbst noch in keiner reflexiven Bestimmung (wie bei FICHTE in der Form der Einbildungskraft) erfasst waren. Durch die faktische Bestimmung des „inneren Sinnes“ in der Zeitanschauung trat das Dilemma ein, dass die durchgängige Einheit der Erkenntnis des „Ich denke“ selbst nicht mehr transzendental-apperzeptiv erkannt und eingeschaut werden konnte. Es wurde dogmatisch durch eine Art Introspektion (Selbstbeobachtung) in das „Ich denke“ eine analytische Einheit hineinprojiziert – indirekt legitimiert durch die rekursive, faktisch Erfahrung, die andernfalls nicht möglich wäre. Die psychologische Kant-Auslegung hat damit begonnen (Fries u. a. im 19. u. 20. Jhd.).2
KANT bekommt dann allerhand Probleme, sodass er sich z. B. von einer rationalen Seelenlehre im Paralogismuskapitel der „ Transzendentalen Dialektik“ abgrenzen (KrV B 399ff, A 341ff) muss. Das „Ich denke“ beweist noch nicht eine objektive Seele. Eine bloß logische Verwendung oder Prädizierung des „Ich denke“ genügt nicht, eine Seelensubstanz nachzuweisen. Dazu muss notwendig die Anschauung kommen.
Oder ein anderes Problem bei Kant: Er sieht sich genötigt, den „Skandal“ einer Scheinwelt, wie sie der Idealismus behauptet, zu widerlegen.
Aus der Sicht des Schwebens der Einbildungskraft bei FICHTE stellen sich diese Fragen eines „Paralogismus“ oder eines skandalösen Idealismus nicht mehr. Durch und im Schweben der Einbildungskraft entstehen verobjektivierte Subjektivität der Innenwelt und subjektivierte Objektivität der Außenwelt. Das ist keine Schein-Logik. Sie sind verschieden, können aber in ihrem Grund der Disjunktion durch die Einheit der Tathandlung, d. h. durch ein transzendental sich wissendes Setzen und rekursiv in einem „absoluten Ich“ eingesehen und als notwendige Verschiedenheit abgeleitet werden. Ein „Paralogismus“ einer Seelensubstanz ist ein Scheinproblem – oder ein Idealismus oder Realismus in der Außenwelt ist ein einseitiger Standpunkt und ebenfalls ein Scheinproblem verglichen mit dem transzendentalen Standpunkt der Einheit des Wissens bei bleibender Offenheit zuwachsender Erfahrung.
(c) Franz Strasser, 19. 10. 2021
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1„(…) die „Art [zu erklären, wie sich Begriffe a priori [die Kategorien bzw. die reinen Verstandesbegriffe] auf Gegenstände beziehen können. (KrV B 117)
2Rainer Schäffer beschreibt das Problem in einem Aufsatz als „Das bipolar Ich – Analytische und synthetische Einheit der Apperzeption in Kants Kategoriendeduktion. In: Die Begründung der Philosophie im Deutschen Idealismus. Hrsg. v. Elena Ficara, Würzburg 2011, S. 245-272.