Der kategorische Imperativ bei Kant und Fichte

Fichte geht in seinen Vorträgen öfter auf den „Kategorischen Imperativ“ (abk.=KI) Kants ein. Dieser KI wurde oftmals schon in der Geschichte kritisiert als bloß formales Gesetz, als in sich wertlos, geradezu zum Übel führend, bloße Universalisierungsregel, Tauglichkeitsregel, Verhaltensregel nach egoistischen und solipsistischen Gesetzen.

Ich bin sehr wohl der Meinung, dass er zu einem moralischen Gesetz führt, mithin das Sittengesetz als Grundlage unserer Freiheit sichtbar machen kann. Inwieweit er dabei nur formales Gesetz ist, würde ich bezweifeln, denn er führt ja zu konkreten Inhalten. Nach einer Lektüre von B. Grünewald kann ich es so zusammenfassen: Er führt zum Inhalt a) der Gleichheit der Freiheit, b) der Selbstzwecklichkeit und Personalität des Menschen und c) zur Autonomie des Menschen. Es steckt viel Selbstgesetzgebung, Schutz der Würde, Autonomie und Intersubjektivität drinnen. (Siehe meine Exzerpt zu B. Grünewald – Der kategorische Imperativ Kants .) 

Verglichen jetzt mit Fichte nimmt der KI bei Kant sich aber trotzdem anders aus: Nicht so sehr in seinen Inhalten, aber in seiner Herleitung. Fichte tut sich viel leichter, weil er von vornherein von einer apriorischen Einheit von Sollen und Sein ausgeht, sodass dieser ganze Spagatt zwischen sinnlichen Triebfedern und moralischen Gesetz in seiner Verflochtenheit und Widersprüchlichkeit nicht angenommen werden muss. Die Sinnlichkeit steht nicht im Widerspruch zum moralischen Gesetz und umgekehrt.

Verglichen mit der hehren Formelhaftigkeit bei Kant passt der Gebrauch des KI bei Fichte  sich jeweils an die geforderte Situation an, ist stets praktisch, pragmatisch, heuristisch, klug, um möglichst zweckhaft, effektik das sittliche Gute zu verwirklichen, dass,  so die SL-1812, in einer sittlichen Gemeinde und Gemeinschaft liegt.

Einen Kommunismus praktisch abzuleiten wäre aber jetzt wieder  kontraproduktiv, weil dieser bekanntlich die rechtlichen und sozialen und individuellen Maßstäbe nicht achtet. Umgekehrt ist eine gänzlich liberalistisch und kapitalistisch sich abspielende soziale Ordnung ebenso unsittlich. Sie bedenkt nicht die relative Selbsttätigkeit der Produktivkräfte und gesellschaftlichen Bestrebungen und sonstigen ökomischen und ökologischen Eigengesetzlichkeiten. Ohne Regulierung wächst die Freiheit nicht. 

Der KI bei Fichte ist eine Art Bildungsregel und enthält die Motivation in sich, das sittliche Beste und sittliche Gute für möglichst viele zu suchen. (Klingt utilitaristisch, wenn man die transzendentalen Begründungen nicht sieht.)

Der KI der Prüfung, ob eine subjektive Maxime allgemeine Regel werden kann, ist schlicht und einfach eine hilfreiche Regel. Er erzeugt nicht selbst den Inhalt, der im formalen Sittengesetz als sittlicher Inhalt aufscheinen kann, hilft aber, den Inhalt weiter zu prüfen und zu verstehen: Was dient einer gleichen Freiheit, was führt zur Personalität und  Gerechtigkeit und Tugend.  

Nimmt man zur SL-1798 noch die SL-1812 hinzu kommt eine leichte Nuancierung im Begriff des moralisch Guten hinein. Das Gute liegt zuerst in einem universellen Begriff der sittlichen Gemeinde (der Menschheit), ehe zur begrifflichen Verwirklichung des sittlich Guten in individueller Vollziehung und Vollendung geschritten wird. Siehe dann SL-1812.

1) „Hier erst entsteht ein kategorischer Imperativ; als welcher ein Begriff sein soll, und kein Trieb. Nämlich der Trieb ist nicht der kategorische Imperativ, sondern er treibt uns, uns selbst einen zu bilden; uns zu sagen, dass irgend etwas schlechthin geschehen solle. Er ist unser eignes Produkt; unser, inwiefern wir der Begriffe fähige Wesen, oder Intelligenzen sind.“ (SL-1798, § 13; Hervorhebung von mir; ebd., S. 152)

Das moralische Gesetz als Sittengesetz kann die Inhalte der allgemeinen, gleichen Freiheit, des Zwecks an sich der Vernunftwesen und die Form der Autonomie aufweisen, wie bei Kant, doch primär ist das Sittengesetz bei Fichte zuerst als formales Erkenntnisgesetz zu verstehen, als ratio cognoscendi eines sittlichen Inhalts.  Das Sittengesetz ist ein „erzeugter Begriff des absoluten Sollens“ (siehe folgendes Zitat aus SL-1798) – und deshalb ist mit dem Begriff der Freiheit auch die suchende Erkenntnis verbunden, was soll ich und sollen wir situativ und augenblicklich jetzt tun. 

„Dadurch wird nun das vernünftige Wesen, der Form nach, in der Willensbestimmung, ganz losgerissen, von allem, was es nicht selbst ist. Die Materie bestimmt es nicht, und es selbst bestimmt sich nicht durch den Begriff eines materialen, sondern durch den lediglich formalen, und in ihm selbst erzeugten Begriff des absoluten Sollens.“(SL-1798, § 13, ebd. S. 152.)

Es gibt „keine gleichgültigen Handlungen“ (ebd., S.153), der Inhalt ist stets konkret.  Eine Verhältnisbestimmung von sinnlicher und sittlicher Trieb: „(…wird nachgefragt), ob sich nicht etwa der Pflichtbegriff auf sie (sc. auf sinnliche Neigungen, sinnliche Triebe) beziehe; um diese Nachfrage zu begründen, bezieht er sich ganz gewiss auf sie. (sc. der Pflichtbegriff des Sollens ist bereits situiert und initiiert in einem Seinsbegriff der sinnlichen Triebe.) Es lässt sich sogleich nachweisen, dass er sich auch materialiter auf sie beziehen müsse; denn ich soll nie dem sinnlichen Triebe, als solchem, folgen; nun aber stehe ich, laut obigem, bei jedem Handeln unter ihm: mithin muss bei jedem der sittliche Trieb hinzukommen: außerdem könnte, dem Sittengesetze zufolge, gar keine Handlung erfolgen; welches gegen die Voraussetzung streitet.“ (ebd. S 153)

Der „kategorische Imperativ“ verliert hier wesentlich den Charakter eines rigorosen Gesetzes, das gegen die Sinnlichkeit gerichtet ist, er geht vielmehr selbst zurück auf einen sinnlichen Trieb (und achtet ihn), und führt zu einer situativ angepassten, konkreten, aber nicht relativistischen Sittenlehre.
Er ist kein bloßes Werkzeug der Disjunktion, was ist sinnlich, was ist sittlich, oder eine bloße formale, nachträgliche Tauglichkeitsprüfung einer Handlung, ob sie interpersonal konform ist, sondern von vornherein erkenntniskritisches Werkzeug und Hilfsmittel, entscheiden zu können und zu sehen, was ist sittlich gefordert  und soll getan werden und was nicht, individuell, sozial. 
Was nützte eine rein formale Tauglichkeitsprüfung, die rigoros nach dem Pflichtgesetz handelt, wenn diese Gesinnung und diese Pflicht keinen sinnlichen Endzweck mit sich führen darf?
Kant verstrickt sich in diese Kalamitäten einer reinen Pflichtethik, aber im praktischen Sinn wird dann doch ein sinnlicher Endzweck gefordert (aus praktischer Vernunft)? 

Nach Fichte gibt es bereits eine Einheit von notwendiger sinnlicher Erfahrung und frei zu bewirkender sittlicher Erfahrung. 
Anders gesagt, nach der SL-1812: Offensichtlich muss von einer bereits existierenden apriorische Personengemeinschaft ausgegangen werden, einer analytischen Einheit des Sich-Verstehens von Person zu Person, die egologisch und bewusst und durch Freiheit als Erscheinung des Göttlichen nachkonstruiert und geschaffen werden soll (analytisch-synthetisch).   

Das Vermögen der aktuellen Erkennens gelingt durch das Gewissen – welchen Begriff weiter auszuführen wäre. Siehe Blog zu „Epistemologien des Ästhetischen“ , Stichwort „Gewissen“ nach K. Hammacher – und mittels Hilfe des KI. 

Der KI ist Bildungsregel des Gewissens, dynamisch, pragmatisch, praktisch, den Erkenntnisbedingung des Seins einer sittlichen Gemeinde und Gemeinschaft angepasst – und zur Vollendung in einem individuellen Sein bestimmt. 

Eine rein formaler Gebrauch des KI, wie er einige Male bei Kant vorgestellt wird, leistet nicht sofort eine sittliche Erkenntnis. Einfaches Beispiel:  Von einer liberalen Gesetzgebung geschützt, die zwar  dem Buchstaben nach jedem Vernunftwesen gleiche Freiheit zuspricht, kann es sich ein Reicher leisten, anfänglich viele Ressourcen zu verbrauchen. Kann mittels KI nicht sofort geklärt werden, dass dies der Allgemeinheit und einer sittlichen Gemeinsamkeit widerspricht? Die kantische Tauglichkeitsprüfung mittels KI kommt hier ziemlich spät. Es braucht bereits Kämpfe und Beweise, wieder Gleichheit herzustellen.
Der KI in seiner fichteschen Schematisierung hingegen kann  als Erkenntnis- und Bildungsregel analytisch-synthetisch und mittels Gewissen sagen, d. h. bedingt abhängig von der Bildung und der Erkenntnis, so auch irrtumsanfällig, ein solcher Ressourcenverbrauch geht sich rein materiell schon nicht aus für eine ganze  Menschheit und den Planeten Erde.  Die sinnlichen Triebe können für alle von allen zu aller Zeit so nicht erfüllt werden. 

2) Jetzt zur SL-1812 kommend: Das finde ich bemerkenswert: Es gibt eine vorgegebene, sittliche Ordnung, eine apriorische verfasste Interpersonalität, in der jeder/jede schon gleich ist, und durch freien Willen wird diese Einheit nachvollzogen und nach-konstruiert. Das erkenntniskritische Suchen und Fragen des KI vermag sich auf diese sittliche Einheit, die egologisch von jedem/jeder gebildet wird, zu richten, weil er selbst einer sinnlich-sittlichen Bildungsregel  entspringt. 

„(…) Der Begriff sezt sich ab in einem idealen Bilde seiner selbst, nebst einer realen aber freiem Kraft der Vollziehung, [als] erstes [Glied]: Dieses Glied muss wieder als Grund zusammenhängen mit dem folgenden der sich Bestimmung der freien Kraft oder des Wollens. Dieses Grundseyn tritt ins Bewußtseyn ein, heißt: diese Glieder alle, als in der aufgezeigten Folge befindlich, treten ein ins Bewußtseyn.“ (J. G. Fichte, Sittenlehre 1812, fhs, Bd. 3, 2012, 1. Teil, 7. Vorlesung, ebd. S 294)

„Es folgt daraus zweierlei 1.) der vorausgesezte Begriff tritt unmittelbar durch sein Seyn ein ins Bewußtseyn mit der hinzugefügten Foderung an das Ich, daß es soll: (mit dem begleitenden Merkmale eines kategorischen Imperativs, um Kants treffender Bezeichnung mich zu bedienen.) denn in der That u. Wahrheit ist dieser Begriff Grund eines Ich, dadurch daß er Grund, real Grund ist, lediglich damit dieses Ich sich vollziehe. So ists. Nu<n> muß sein Grundseyn eintreten in das Bewußtseyn: dieses Soll muß drum nothwendig eintreten, und tritt ein, so gewiß der Begriff ein begründender ist.“ (Hervorhebung von mir; ebd. S 294,295)

„Wir haben oben einen Unterschied gemacht zwischen dem, was in dem hier entstehenden Ich ist durch sein bloßes Seyn (sc. das Ich, die Ichheit, die sittliche Gemeinschaft als Realgrund) , u. dem, wozu es einer Selbstbestimmung bedarf innerhalb des gegebnen Seyns (der ideale Begriff des freien Zweckdenkens). In Absicht des ersten [fanden wir]: es hat den Begriff: ist seine freie synthetische Einheit: dem Inhalte nemlich nach. (sc. für das begriffliche Konstituiertsein muss bereits von einem ursprünglichen, vor-zeitlichen Aufgefordertsein ausgegangen werden, d. h. von einem göttlichen Aufgefordertsein. Es liegt im Ich/der Ichheit schon das Vermögen der Freiheit und die Aufforderung zur Selbstbestimmung, weil es sich in einem überzeitlichen Aufgefordertsein finden kann und schon aufgefordert ist. Das Ich setzt sich selbst Zwecke, erschafft sich im Sinne des projizierenden Denkens, findet sich aber so durch göttliches und interpersonales sittliches Sein geschaffen und als Individuum zu einer sittlichen Gemeinschaft/Gemeinde bestimmt.)
Jezt tritt hinzu: u. dieser Begriff ist begleitet u. durchdrungen von dem Charakter des Soll, schlechthin damit vereinigt: auch durch das blosse Seyn, ohne alles weitere im Bewußtseyn erscheinende Zuthun des Ich. Dies zur vollkomnen Deutlichkeit.“ (SL-1812, fhs 3, 7. Vorlesung S 295 – u. a. Stellen zum Charakter des Soll; z. B. S 292f; 297-300; 312f; 352 – 353 u. a.)

G. Cogliandro, dem ich schon wesentliche Erläuterungen zur Wlnm verdanke, schreibt zur SL-1812: „Die höhere Sittenlehre beginnt in der Tat nicht mit einem an den Einzelnen gerichteten Imperativ, sondern mit einer thetischen Setzung: Der Begriff ist das, worauf die Welt sich gründet. Der als Grund verstandene Begriff übernimmt die Rolle des Zweckbegriffs der Wissenschaftslehre nova methodo von 1796/99, wo es heißt: Der Zweck leitet den Willen, wenn der Zweck begrifflich gefasst ist.“ 1

„Der Begriff ist unsichtbar in der Welt der Erscheinung, weil er sich in der Welt der Erscheinung als bereits im Ich verkörpert zeigt und daher nicht vom Ich selbst abgelöst sichtbar werden kann. Aus diesem Grund ist die Verkörperung des Begriffs ausschließlicher Gegenstand des ersten Teils der Sittenlehre von 1812.“ 2

Cogliandro spricht von der „a) absteigend-synthetische Bewegung: Wissen und Deduktion.

− Aus dem Begriff werden die Bestandteile des Systems der Bildlichkeit abgeleitet.

− Das Ich erkennt sich als endliches Wissen, das auf die Aufforderung des Absoluten im Begriff antwortet.

− Das Ich entdeckt sich als das Prinzip der Welt und als Verkörperung des Begriffs, welcher der Grund der Welt ist.

− Das Ich erkennt sich als Prinzip der Zeit.“3

Ab der 17. Vorlesung der SL-1812 folgt dann die Analyse der sittlichen Gemeinschaft/Gemeinde und die wissenschaftliche Darlegung einer Sitten- und Pflichtenlehre in den einzelnen Individuen.

Diese anstehende Applikation und Realisierung universeller, substantieller Sittlichkeit der Gemeinschaft darf nicht verwechselt werden mit einer integralistischen, totalitären Vorschreibung allgemeiner Gesetze, die auf die Freiheit des einzelnen nicht Rücksicht nähme, sondern erst im Ich und als Ich und durch das Ich, universell wie individuell verstanden, mithin durch Freiheit, kann dieses „Bild Gottes“, der Begriff als Grund, eingesehen und vollzogen werden.

Dies verlangt m. E. eine ausgewogene, pragmatische Entscheidungsfindung, was dient sinnlich und sittlich der einzelnen und der gemeinsamen Freiheit.   Die allgemeine, sittliche Ordnung und Gemeinschaft  zeigt sich in ihrem Was als Erscheinung aus dem Absoluten, kann aber um der Freiheit willen in ihrem Wie der Erscheinung nicht abgeleitet werden. Das würde zu einer sehr repressiven Glücksvorstellung und mancherlei integralistischen und autoritären Gesetzgebungen führen. Das Was der sittlichen Gemeinde und Gemeinschaft ist  positive Nicht-Genesis, faktische Erscheinung – und verlangt die egologische Teilnahme gleicher Freiheit. 

Neben dem synthetisch-begrifflichen Denken und Erkennen von Gut und Böse gibt es schon eine analytische Einheit der Interpersonalität – und die praktische Konsequenz ist die Logik der Umsetzung.    
Cogliandro spricht hier b) von der „ Aufsteigend-analytische Bewegung, einer Wissenschaft des Praktischen.

− Die Gemeinschaft erkennt sich als die einzige Wirklichkeit, die nicht unter den Begriff fällt.

− Die Gemeinschaft erweist sich als vorgängig gegenüber dem Individuum.

− Die Gemeinschaft wird sich der Notwendigkeit bewusst, ihre eigenen Zwecke zu kennen.

− Die Gemeinschaft erhält die Aufforderung des Absoluten durch die Wirklichkeit der Offenbarung und die Möglichkeit der Revolution, die beide jeweils eine Entscheidung notwendig machen.

– Die Gemeinschaft handelt in Ãœbereinstimmung mit dem Grad des Wissens, das es vom Begriff als dem Bild des Absoluten hat.

– Die Begründung der Sittlichkeit in jedem Individuum erweist sich als der Endzweck der Gemeinschaft; dies ist der Inhalt der höheren Sittlichkeit.“4

Durch den Endzweck der Gemeinschaft, den sich das Individuum nicht selber geben kann, – siehe die Parallelen zum Zweckbegriff in der Wlnm, der gegeben! werden  muss  – erreicht das Individuum seine ihm von Gott angemutete (aufgeforderte) Begründung eigener Sittlichkeit und Rechtfertigung.

3) Cogliandro spricht hier, für mich unerwartet, von der „Wirklichkeit der Offenbarung und die Möglichkeit der Revolution, die beide jeweils eine Entscheidung notwendig machen.“ Wie versteht er das?

Die Offenbarung kann ich hier nur im Sinne einer Perzipierung des heiligen Willens verstehen, d. h. im Sinne einer positiven Offenbarung in der Geschichte, wie sie in Jesus Christus in einer vergebenden Sittlichkeit aufleuchtet.
Dies ermöglicht eine analytische Erkenntnis von wiedergewonnener Freiheit und könnte als „Revolution“ in der Gesinnung im Sinne Kants verstanden werden („Die Religion innerhalb der Grenzen der Vernunft“, Ausgabe W. Weischedl, Werkausgabe, Bd. VIII, 1978
2 , S. 699).

„Die Gemeinschaft erkennt sich so als vorgängig gegenüber jedem Individuum, von hier nimmt ein analytischer Aufstieg seinen Ausgang, der den konkreten Zweck der Sittlichkeit begleitet; und dieser Zweck erreicht am Ende des Weges die Erkenntnis seiner selbst als vollendet in der konkreten und freien Begründung der Sittlichkeit in jedem Individuum. Sie will nicht mehr nur in Übereinstimmung mit dem Begriff sein, denn die beiden Elemente sind in der aufsteigenden Phase nicht länger getrennt: Die Gemeinschaft kennt ihren Zweck, und dieser transzendiert die Perspektive des Einzelnen, in Hinblick auf welchen jene genetische (nicht zeitliche) Unterteilung in das Moment der Verkörperung des Begriffs und dem darauffolgenden Wollen ihre Bedeutung hatte. Die Gemeinschaft bildet sich vor dem Begriff und erkennt gleichzeitig seinen Willen und den Begriff bei der Suche nach dem einen Zweck Es kann sich ihm kein anderer Zweck ergeben als der der Sittlichkeit Aller, und daher erscheint ihm in aller Klarheit der Zweck der Verkörperung des Begriffs in jedem Mitglied der Gemeinschaft selbst.“ 5

4) Was ziehe ich daraus für Schlüsse?
a) Der absolute moralische Geltungsgrund des Guten steht von vornherein ontologisch fest, die Erscheinung des Absoluten in einem absoluten Soll. Es gibt bereits eine, theologisch gesagt, gnadenhafte Verbundheit aller Individuen, die allerdings durch individuelle und solidarische Freiheit jetzt eingeholt werden soll. 

Siehe Blog zur Interpersonalität bei M. Ivaldo: Das Kategorische einer sittlichen Gemeinschaft/Gemeinde und das Teleologische im individuellen Wollen  fallen nicht auseinander, noch sind sie entgegengesetzt, sondern beiden gelten als konstitutive Bestimmungen des praktischen Freiheitsbewusstseins. Der kategorische Faktor betrifft die Rechtfertigung des Prinzips der Sittlichkeit, der teleologische die Konkretion des Prinzips selbst. 

b) Durch die Situierung der Idee des sittlichen Handelns im Begriff einer sittlichen Gemeinschaft ist m. E. jede Individualisierung der Ethik vermieden. Aus der Erfahrung sittlicher Liebe und Gemeinschaft, aus der Erfahrung interpersonaler Akzeptanz, aus erfahrener konkreter Liebe, entsteht triebhaft im Wechsel von sinnlichem und geistigen Streben eine immer bessere universelle Erkenntnis des formalen Sittengesetzes, zumindest der individuellen Möglichkeit nach. De facto heißt das  keinen notwendigen Fortschritt in der zeitlichen Erkenntnis sittlicher Gemeinde und Gemeinschaft. Es kann genauso zu einem zeitlichen Rückschritt  der Erkenntnis einer sittlichen Ordnung kommen, zur Missachtung und Grausamkeit der Rechte und Pflichten der Individuen untereinander. 

c) In der SL-1798 geht es bereits um die sittliche Freiheit in einem Begriff verobjektivierter Sittlichkeit in Form der „Synthesis der Geisterwelt“. Der Endzweck und Ziel des moralischen Handelns ist die „Gemeinde“ aller Vernunftwesen (vgl. meinen Blog zur SL-1798, 5. Teil ). Das Sittengesetz hat die ganze Vernunft zum Objekt.

In der SL 1812 ist das Sittengesetz ähnlich als „Synthesis der Geisterwelt’“ in der individuellen Realisierung angestrebt, doch die Begründung und Rechtfertigung dieses teleologischen Tun und Handelns ist kategorisch als sittliche Gemeinde dem Individuum schon vorgegeben. Die Erscheinung des Absoluten äußert sich und ist in einer gewissen materialen Sittlichkeit die Gemeinschaft/Gemeinde.Teleologisches Zweckdenken und kategorisches Sollen schließen sich nicht aus.

Kann hier vom transzendentalen Standpunkt aus gesagt werden, diese Äußerung der Sittlichkeit kann mit der christlicher Tradition als das Wirken des HEILIGEN GEISTES beschrieben werden? Die Äußerung des Absoluten muss als notwendig angesehen werden, weil vom Begriff der geforderten synthetischen Erkenntnis her, d. h. von einer apriorische Sinnidee und eine positive Offenbarung auszugehen ist, von Erlösung, Sühne und Wiedergutmachung, die sich fortsetzt in einem gemeinschaftlichen, „kirchlichen“ Tun und Wirken? 

Verstehe ich G. Cogliandro dann richtig, wenn er sagt, „Die Gemeinschaft erhält die Aufforderung des Absoluten durch die Wirklichkeit der Offenbarung und die Möglichkeit der Revolution, die beide jeweils eine Entscheidung notwendig machen“, dass die Analyse von der absoluten Interpersonalität und Liebe beginnen muss, wozu der KI als heuristisches und pragmatisches Werkzeug des Suchens teleologisch („utilitaristisch“)  hinführt, weil er kategorisch aus der Erscheinung der Liebe entspringt?  

Ich schließe mit einem Zitat bereits aus dem 2. Teil der SL-1812, dem synthetisch-deduktiven Abstiegsteil, weil hier das formale Sittengesetz bereits zur Schematisierung in Rechten und Pflichten übergeführt ist, primär zu gemeinschaftlichen Rechten und Pflichten.

»1. Das einzige wahrhaft selbstständige innerhalb der Erscheinung ist die Erscheinung selbst, wie sie ist an sich, als Bild Gottes. Dies ist nun in ihrer Einheit als Gemeine der Individuen.

2. Dieses ihr Seyn stellt sich dar als eine Aufgabe, denn sie erscheint in der Form eines absoluten Prinzips. Also der Begriff richtet sich nothwendig an das Ganze, u. spricht vom Ganzen. Es giebt im eigentlichen Sinne keine Pflicht des Einzelnen, sondern nur eine der ganzen Gemeine.« (ebd. fhs, S 348) (oder vgl. auch 21. Vorlesung S 353 u. a.)

© 21. 3. 2020 Franz Strasser

1G. Cogliandro, „Der Begriff sei Grund der Welt“ – Die Sittenlehre 1812 und die letzte Darstellungen der Wissenschaftslehre, Fichte-Studien Bd. 29, 2006, S 166.

2G. Cogliandro, ebd. S 172.

3G. Cogliandor, ebd. S 174.

4G. Cogliandro, ebd. S 175.

5G. Cogliandro, ebd. S 177.

Autor: Franz Strasser

Dr. Franz Strasser