Die „Deduktion eines Gegenstandes unserer Tätigkeit überhaupt“, wie in § 4 angekündigt, ist noch nicht vollendet, denn es kommt noch eine „innere Bedingung (§ 5, ebd. S 81) hinzu.
„ Zweiter Lehrsatz. Ebensowenig kann das Vernunftwesen sich ein Vermögen der Freiheit zuschreiben, ohne eine wirkliche Ausübung dieses Vermögens, oder ein wirkliches freies Wollen, in sich zu finden.“… Weiterlesen