1) Es ist in der Rechtswissenschaft gang und gäbe, von Willensakten auszugehen, um ein Urteil über eine Handlung sich zu bilden. 1 Es ist doch bemerkenswert – obwohl in der Philosophie der Streit seit Jahrtausenden geht, ob es überhaupt einen freien Willen gibt –, dass die Rechtssprechung und Rechtsgebung wie selbstverständlich den (freien) Willen annimmt.… Weiterlesen