H. Kelsen RR1, 1934 – Lektüre, 2. Teil; zum Geltungsbegriff
H. KELSEN will wissenschaftlich das Recht erkennen und begreifen, was soviel heißt wie, positiv beschreiben und beobachten, was Recht sein kann, besser gesagt, Recht IST (nach dieser Theorie). Das Recht a) als Da-Sein existiert, ist für ihn in den Normen ablesbar, ist ein Soll (RR1, Abschnitt 11, ebd.… Weiterlesen